Landgericht Berlin, Beschl. v. 17.1.2017, 587 StVK 80/15 Tarife

Anfrage an: Landgericht Berlin

Der Beschluss den Landgerichts Berlin zu Teliotarifen in Berliner Justizvollzugsanstalten vom 17.01.2017

LG Berlin, Beschl. v. 17.1.2017, 587 StVK 80/15.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landgericht Berlin Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Landgericht Berlin, Beschl. v. 17.1.2017, 587 StVK 80/15 Tarife [#248744]
Datum
11. Mai 2022 10:47
An
Landgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Beschluss den Landgerichts Berlin zu Teliotarifen in Berliner Justizvollzugsanstalten vom 17.01.2017 LG Berlin, Beschl. v. 17.1.2017, 587 StVK 80/15.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 248744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248744/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Landgericht Berlin
LG 1410_4 E-6-211_2022-2 Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt Mit freundl…
Von
Landgericht Berlin
Betreff
LG 1410_4 E-6-211_2022-2
Datum
16. Mai 2022 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt Mit freundlichen Grüßen

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Belia Zanna Geetha Brückner
AW: LG 1410_4 E-6-211_2022-2 [#248744] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. M…
An Landgericht Berlin Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: LG 1410_4 E-6-211_2022-2 [#248744]
Datum
16. Mai 2022 16:53
An
Landgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Mit der Schwärzung aller personenbezogener Daten wäre ich selbstverständlich einverstanden. Trotzdem vielen, vielen Dank für den Hinweis in Heft Nr. 370. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 248744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248744/