Landrat Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Webseite des Landrats des Märkischen Kreises im Bereich Landrat und Politik (vgl. http://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/landrat-politik/index.php) befindet sich folgender Hinweis: "Sehr umfangreich ist die Rechtssammlung des Märkischen Kreises. Alle Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien, die rechtsverbindlich sind, können nachgelesen werden." Vor dem Hintergrund dieses Hinweises beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wo sind die Beschlüsse des Märkischen Kreises nachlesbar?
2. Wo sind die Erlasse des Märkischen Kreises nachlesbar?
3. Wo sind die Verordnungen des Märkischen Kreises nachlesbar?
4. Wo sind die Satzungen des Märkischen Kreises nachlesbar?
5. Wo sind die Richtlinien des Märkischen Kreises nachlesbar?

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2014
  • Frist
    14. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Webseite de…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landrat Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises [#7747]
Datum
11. Oktober 2014 23:41
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Webseite des Landrats des Märkischen Kreises im Bereich Landrat und Politik (vgl. http://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/landrat-politik/index.php) befindet sich folgender Hinweis: "Sehr umfangreich ist die Rechtssammlung des Märkischen Kreises. Alle Beschlüsse, Erlasse, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien, die rechtsverbindlich sind, können nachgelesen werden." Vor dem Hintergrund dieses Hinweises beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wo sind die Beschlüsse des Märkischen Kreises nachlesbar? 2. Wo sind die Erlasse des Märkischen Kreises nachlesbar? 3. Wo sind die Verordnungen des Märkischen Kreises nachlesbar? 4. Wo sind die Satzungen des Märkischen Kreises nachlesbar? 5. Wo sind die Richtlinien des Märkischen Kreises nachlesbar? Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Betreff: Landrat Märkischer Kreis: Auskunft zu den B…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
12. November 2014 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Landrat Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises [#7747] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, am 11. Oktober 2014 haben Sie eine Email an den Landrat geschickt mit folgenden Fragen: 1. Wo sind die Beschlüsse des Märkischen Kreises nachlesbar? 2. Wo sind die Erlasse des Märkischen Kreises nachlesbar? 3. Wo sind die Verordnungen des Märkischen Kreises nachlesbar? 4. Wo sind die Satzungen des Märkischen Kreises nachlesbar? 5. Wo sind die Richtlinien des Märkischen Kreises nachlesbar? Die Antworten: zu 1: auf dieser Seite http://www.maerkischer-kreis.de/der-kre… sind u.a. die Navigationspunkte Kreistag, Ausschüsse, Sitzungskalender, Sitzungsübersicht, Drucksachen und Textrecherche. Unter allen Navigationspunkten kann man auch die Beschlüsse der jeweiligen Gremien nachlesen. zu 2: Erlasse werden vom Märkischen Kreis nicht gefertigt; Erlasse werden nur von Landes- und Bundesministerien herausgegeben. zu 3-5: : auf dieser Seite http://www.maerkischer-kreis.de/der-kre… erreicht man das gesamte Kreisrecht, also auch alle Verordnungen, Satzungen und Richtlinien. Die Informationen werden zum Einen angeboten als "Kreisrechtssammlung komplett Stand Oktober 2014": http://www.maerkischer-kreis.de/buerger… Außerdem wird einzeln angeboten "4.1 Satzungen, Geschäftsordnungen", darin enthalten sind auch Verordnungen: http://www.maerkischer-kreis.de/buerger… Die Gliederung des Teils "4.1 Satzungen, Geschäftsordnungen" wird im Internet angezeigt: 4.1.1 Allgemeine Verwaltung 4.1.1.1 Hauptsatzung des Märkischen Kreises 4.1.1.2 Geschäftsordnung für den Kreistag des Märkischen Kreises 4.1.1.3 Satzung über die Ernennung von Zeitbeamten 4.1.1.4 Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden 4.1.2 Finanzverwaltung 4.1.2.1 Allgemeine Gebührensatzung mit Gebührentarif 4.1.3 Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung 4.1.3.1 Satzung des Märkisches Kreises über Gebühren auf dem Gebiet der Fleischhygiene 4.1.3.2 Gebührensatzung des Märkischen Kreises für die Rettungswachen 4.1.3.3 Satzung über die Erstattung von Verdienstausfall an beruflich selbständige Helfer privater Hilfsorganisationen 4.1.3.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle 4.1.3.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der notärztlichen Versorgung 4.1.4 Umweltschutz, Abfallwirtschaft 4.1.4.1 Satzung über die Abfallwirtschaft 4.1.4.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung 4.1.4.3 Satzung des Märkischen Kreises über den Landschaftsplan Nr. 1 "Plettenberg - Herscheid - Neuenrade" 4.1.4.4 Satzung des Märkischen Kreises über den Landschaftsplan Nr. 2 "Balve - Mittleres Hönnetal" 4.1.4.5 Satzung des Märkischen Kreises über über den Landschaftsplan Nr. 3 "Lüdenscheid" 4.1.4.6 Satzung des Märkischen Kreises über den Landschaftsplan Nr. 4 "Iserlohn" 4.1.4.7 Satzung des Märkischen Kreises über den Landschaftsplan Nr. 5 "Herscheid" 4.1.4.8 Satzung des Märkischen Kreises über den Landschaftsplan Nr. 6 "Meinerzhagen" 4.1.4.9 Satzung des Märkischen Kreises über den Landschaftsplan Nr. 7 "Kierspe" 4.1.5 Schul- und Kulturverwaltung 4.1.5.1 Satzung der Märkischen Kulturstiftung Burg Altena 4.1.5.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für offene Ganztagsschulen des Märkischen Kreises 4.1.6 Sozial- und Gesundheitsverwaltung 4.1.6.1 Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe 4.1.6.2 Satzung für das Jugendamt des Märkischen Kreises 4.1.6.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) 4.1.6.4 Satzung über den Härteausgleich im Rahmen des § 6 des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes 4.1.6.5 Satzung des Märkischen Kreises zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die frühe Bildung und Förderung von Kindern 4.2 Verordnungen 4.2.3 Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung 4.2.3.1 Rechtsverordnung über den Verkehr mit Taxen 4.2.3.2 Tarif für die im Märkischen Kreis zugelassenen Taxe 4.2.5 Schul- und Kulturverwaltung 4.2.5.1 Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen 4.2.6 Sozial- und Gesundheitsverwaltung Ebenfalls einzeln angeboten wird "Teil 5. Richtlinien": http://www.maerkischer-kreis.de/buerger… mit folgenden Gliederung, die ebenfalls angezeigt wird: 5.6.1 Richtlinien für die Sportförderung 5.6.2 Richtlinien zum Haushalt des Kreisjugendamtes 5.6.3 Richtlinien für die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler 5.6.4 Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SBG VIII 5.6.5 Richtlinien für die Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen 5.6.6 Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen 5.6.7 Richtlinien zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen Herr Odebralski, vielen Dank für die umfassenden Auskünfte und der damit einhergenden Beantwortung m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landrat Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises [#7747]
Datum
13. November 2014 06:37
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Guten Morgen Herr Odebralski, vielen Dank für die umfassenden Auskünfte und der damit einhergenden Beantwortung meines IFG NRW Antrages. Nach Durchsicht des kompletten Kreisrechts ist mir im Bereich Teil 5. Richtlinien eine Dopplung aufgefallen, die korrigiert werden sollte. An der Stelle des Punktes 5.6.6 Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen in der Datei http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb1/Kreisrecht_Teil_5_14_02-07.pdf ist die Thematik 5.6.7 Richtlinien zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ausgewiesen, so dass die Thematik 5.6.7 Richtlinien zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes fälschlicherweise doppelt ausgewiesen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Hallo Herr Antragsteller/in, herzlichen Dank für Ihren Hinweis; der Fehler ist korrigiert. Es ist doch immer wied…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: Landrat Märkischer Kreis: Auskunft zu den Beschlüssen, Erlassen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien des Märkischen Kreises [#7747]
Datum
13. November 2014 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Antragsteller/in, herzlichen Dank für Ihren Hinweis; der Fehler ist korrigiert. Es ist doch immer wieder hilfreich wenn mal von außen jemand drüberschaut. Mit freundlichen Grüßen