Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239359]
Datum
31. Januar 2022 14:24
An
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239359/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Mail erhalten, aufgrund der immensen Fallzahlen und Anfragen kann sich die …
Von
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239359]
Datum
31. Januar 2022 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Mail erhalten, aufgrund der immensen Fallzahlen und Anfragen kann sich die Bearbeitung leider verzögern; wir bitten um Verständnis und Geduld. Allgemeine Fragen können Sie evtl. durch unsere Informationen auf der Homepage www.oberallgaeu.org beantwortet bekommen. Wenn Sie als Schnelltest-positive oder als durch das Gesundheitsamt Oberallgäu in Quarantäne versetzte Person eine PCR-Testung benötigen, können Sie diese selbst unter https://cov19screening.de<https://cov19screening.de/> für die Testzentren Kempten oder Sonthofen einbuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Wir beantworten spezifische Anfragen dazu dann nicht nochmals. Spezielle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnac…
An Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239359]
Datum
2. März 2022 18:49
An
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 31.01.2022 (#239359) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Mail erhalten, aufgrund der immensen Fallzahlen und Anfragen kann sich die …
Von
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Landratsamt Oberallgäu: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239359]
Datum
2. März 2022 18:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Mail erhalten, aufgrund der immensen Fallzahlen und Anfragen kann sich die Bearbeitung leider verzögern; wir bitten um Verständnis und Geduld. Allgemeine Fragen können Sie evtl. durch unsere Informationen auf der Homepage www.oberallgaeu.org beantwortet bekommen. Wenn Sie als Schnelltest-positive oder als durch das Gesundheitsamt Oberallgäu in Quarantäne versetzte Person eine PCR-Testung benötigen, können Sie diese selbst unter https://cov19screening.de<https://cov19screening.de/> für die Testzentren Kempten oder Sonthofen einbuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Wir beantworten spezifische Anfragen dazu dann nicht nochmals. Spezielle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen