Landratsamt Tübingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 72070, 72072, 72074, 72076, 72108, 72116, 72119, 72127, 72131, 72135, 72138, 72144, 72145, 72147, 72149, 72181, 72411, 72810 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Ergebnis der Anfrage

Die Luca App wurde in den letzten 6 Monaten im Bereich des Landratsamts Tübingen nur dreimal verwendet

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Tübingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239371]
Datum
31. Januar 2022 15:12
An
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 72070, 72072, 72074, 72076, 72108, 72116, 72119, 72127, 72131, 72135, 72138, 72144, 72145, 72147, 72149, 72181, 72411, 72810 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239371/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
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Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
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Betreff
Datum
24. Februar 2022 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Sehr Antragsteller/in im Folgenden möchten wir Ihre Fragen hinsichtlich der Nutzung des Luca-Systems in unserer …
Von
Landratsamt Tübingen - Abteilung 33 Gesundheit
Betreff
Antwort bzgl. der Anfrage an das Landratsamt Tübingen: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239371], Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
24. Februar 2022 17:08
Status
Sehr Antragsteller/in im Folgenden möchten wir Ihre Fragen hinsichtlich der Nutzung des Luca-Systems in unserer Behörde beantworten: Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Ja, unserer Behörde ist seit dem 01.04.2021 an das Luca-System angebunden. Der Vertrag des Bundeslandes Baden-Württemberg mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März 2022 aus und wird nicht verlängert (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-wird-aus-luca-app-aussteigen/). - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Ja, unsere Behörde nutzte das Luca-System primär für Hinweise bzw. Testempfehlungen für Bürgertests. - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Wir führen die Kontaktnachverfolgung entsprechend dem aktuellen Landeskonzept um. Informationen zum landesweiten Vorgehen wurden vom Land BW veröffentlicht und sind damit jedem zugänglich gemacht worden. Wir nutzten Luca außerhalb der KPNV für Hinweise bzw. Testempfehlungen weiter (s.o.), insbesondere bei Verdacht auf größere Ausbruchsgeschehen. - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? KNPV via Luca in den letzten 3 Monaten: 0; KPNV via Luca in den letzten 6 Monaten: 3 - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Nein, eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland Baden-Württemberg ist nicht vorgesehen (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-wird-aus-luca-app-aussteigen/). Nein, wir ziehen keinen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht. - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Nein, eine Nutzung von Luca Connect ist in unserem Amt derzeit nicht möglich. Eine Anmeldung zur Nutzung von Luca-Connect fand von unserer Seite nicht statt. - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features wurden von uns nicht genutzt. Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 72070, 72072, 72074, 72076, 72108, 72116, 72119, 72127, 72131, 72135, 72138, 72144, 72145, 72147, 72149, 72181, 72411, 72810 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Siehe oben. Mit freundlichen Grüßen