Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person

Das Landesverwaltungsamt hat gestern per Pressemitteilung bekanntgegeben:
"Unter Zugrundelegung der dem Landesverwaltungsamt zur Verfügung stehenden Informationen unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen werden beim neu gewählten Landrat von Sonneberg, Robert Sesselmann, derzeit keine konkreten Umstände gesehen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen."
(Quelle: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/detailanzeige/landesverwaltungsamt-sieht-derzeit-keinen-grund-fuer-eingreifen-nach-landratswahl-in-sonneberg)

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, auf deren Grundlage Sie auf die Unbedenklichkeit der Verfassungstreue des Landrates geschlossen haben, insbesondere Gesprächsprotokolle und weitere Unterlagen, aus denen die Erkenntnisse des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen hervorgehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Landesverwaltungsamt hat …
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
11. Juli 2023 12:47
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Landesverwaltungsamt hat gestern per Pressemitteilung bekanntgegeben: "Unter Zugrundelegung der dem Landesverwaltungsamt zur Verfügung stehenden Informationen unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen werden beim neu gewählten Landrat von Sonneberg, Robert Sesselmann, derzeit keine konkreten Umstände gesehen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen." (Quelle: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/detailanzeige/landesverwaltungsamt-sieht-derzeit-keinen-grund-fuer-eingreifen-nach-landratswahl-in-sonneberg) Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, auf deren Grundlage Sie auf die Unbedenklichkeit der Verfassungstreue des Landrates geschlossen haben, insbesondere Gesprächsprotokolle und weitere Unterlagen, aus denen die Erkenntnisse des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283664/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
12. Juli 2023 12:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage vom 11.07.2023 sowie die Verwaltungskostenordnung zum ThürTG nebst Verwaltungskostenverzeichnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich erhalte mein Informationszugangsbegehren aufrecht. Im H…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
12. Juli 2023 12:48
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich erhalte mein Informationszugangsbegehren aufrecht. Im Hinblick auf die mitgesendete Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz (ThürTGVwKostO) möchte ich präzisieren, dass ich die zugänglich zu machenden Informationen gerne in elektronischer Form auf diesem Portal erhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283664/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom 21.07.2023. Mit freu…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
21. Juli 2023 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom 21.07.2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden …
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
21. August 2023 18:05
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person“ vom 11.07.2023 (#283664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre gestrige E-Mail. Ihr o. g. Informationszugangsers…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664] (Az. 140-1096-13/23)
Datum
22. August 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre gestrige E-Mail. Ihr o. g. Informationszugangsersuchen ist in Bearbeitung. Aufgrund der Komplexität der amtlichen Informationen und der Notwendigkeit der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 10 Abs. 4 ThürTG wird die Entscheidungsfrist hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ThürTG bis einschließlich 30. September 2023 verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> bitte finden Sie anliegend unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Inform…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
1. November 2023 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte finden Sie anliegend unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 11.07.2023. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen den Widerspruch des Herrn Sesselmann. Der …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Landratswahl - Überprüfung der Wählbarkeit der zur Wahl stehenden oder gewählten Person [#283664]
Datum
11. Dezember 2023 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen den Widerspruch des Herrn Sesselmann. Der Widerspruch verhindert, dass der Ausgangsbescheid in Bestandskraft erwächst. Daher kann zurzeit der Informationszugang entsprechend des Bescheides vom 01.11.2023 nicht erfolgen. Sie haben Gelegenheit sich zu diesem Widerspruch bis einschließlich 11.01.2024 zu äußern. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsersuchen nicht weiter festhalten wollen, bitten wir Sie ebenfalls bis zum Ablauf des 11.01.2024 um entsprechende Mitteilung. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass FragDenStaat.de E-Mails und Dokumente sehr unzuverlässig hinsichtlich der persönlichen Daten schwärzt. Sollten Sie E-Mails oder Dokumente dort hochladen wollen, obliegt es Ihrer Verantwortung, dass dies ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen erfolgt, insbesondere was Daten Dritter anbelangt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen