Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur 1 Kandidaten gab

In Baden Württemberg werden die Landräte leider vom Kreistag und nicht von den Bürgern gewählt.
Im Kreistag sitzen auch einige Bürgermeister die durch die Kommunalaufsicht vom Landratsamt überwacht werden sollen.
Sodann scheint es bei den Landratswahlen die Vorgabe zu geben dass es mindestens zwei Kandidaten geben soll/muss. Leider gab es mehrfach den Fall dass es nur Einzelkandidaten gab. Wo erfolgte die initiale Ausschreibung?
Im Hinblick auf die Aussage des US Kriminellen Boss Tweed:
"I don't care about the elections, let me do the nominations"
kann das ein schlechtes Licht auf die Demokratie werfen.
In einem solchen Fall - Einzelkandidat - ist eine Sondergenehmigung des Innenministers/-ministeriums erforderlich.

Fragen:

1. Rückblickend auf die letzten 30 Jahre (es sollen ja nur Einzelfälle sein) wann und wo wurde eine solche Sondergenehmigung beantragt? Bitte unter Benennung des Land-/Stadtkreises, der Datums der Beantragung, wie und wer das Beschieden hat? In welcher Partei war der Einzelbewerber?

2. Was wurde in Freigabeprozess geprüft? Denn eigentlich müssen die Landratsämter dann scheinbar zunächst versuchen mindestens einen weiteren Gegenkandidaten zu finden. Wurde z.B. geprüft ob Aktivitäten unternommen wurden um einen weiteren Bewerber zu finden. Wie ist das erfolgt? Gibt es da einen Wahlausschuss? Wer waren diese Personen?

3. Gab es Verweigerungen/Enthaltungen bzw. ist es möglich in einem solchen Fall die Wahl abzublasen? Denn, teilweise sitzen (Bundestags-)abgeordnete etc im Kreistag. Diese müssten qualifiziert genug sein um den Mangel an Demokratie zu erkennen?

4. Rückblickend auf die letzten 10 Jahre, was ist der Beruf der Kreistagsmitglieder bei solchen Wahlen bei Einzelkandidaten? Sind das Bürgermeister? Vom LRA bzw anderen staatlichen/kommunalen Behörden beauftragte Unternehmer? Mitglieder der Staatsanwaltschaft? Abgeordnete? Mitglieder des Rundfunkrates Falls ja, wer es möglich diese - mit Parteizugehörigkeit - zu benennen?
Hatten oder bekamen diese Einzelbewerber Zusatzposten die an die Position des Landrates gebunden sind. U.a. Aufsichtsratsposten bei Kreissparkassen etc seien solche Zusatzeinkommen ermöglichen.

5. Generell, gibt es eine Aufstellung über alle Kreistagsmitglieder? Deren berufliche Tätigkeit? Deren Zusatzämter wie z.B. Rundfunkrat, IHK, Bürgermeister, Gemeinderat etc. Deren politische Partei? Am besten alle Namen und Kreise. Nachfolgend kann man das ja aggreagieren.

Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Baden Württemberg werden die La…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur 1 Kandidaten gab [#284573]
Datum
24. Juli 2023 20:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Baden Württemberg werden die Landräte leider vom Kreistag und nicht von den Bürgern gewählt. Im Kreistag sitzen auch einige Bürgermeister die durch die Kommunalaufsicht vom Landratsamt überwacht werden sollen. Sodann scheint es bei den Landratswahlen die Vorgabe zu geben dass es mindestens zwei Kandidaten geben soll/muss. Leider gab es mehrfach den Fall dass es nur Einzelkandidaten gab. Wo erfolgte die initiale Ausschreibung? Im Hinblick auf die Aussage des US Kriminellen Boss Tweed: "I don't care about the elections, let me do the nominations" kann das ein schlechtes Licht auf die Demokratie werfen. In einem solchen Fall - Einzelkandidat - ist eine Sondergenehmigung des Innenministers/-ministeriums erforderlich. Fragen: 1. Rückblickend auf die letzten 30 Jahre (es sollen ja nur Einzelfälle sein) wann und wo wurde eine solche Sondergenehmigung beantragt? Bitte unter Benennung des Land-/Stadtkreises, der Datums der Beantragung, wie und wer das Beschieden hat? In welcher Partei war der Einzelbewerber? 2. Was wurde in Freigabeprozess geprüft? Denn eigentlich müssen die Landratsämter dann scheinbar zunächst versuchen mindestens einen weiteren Gegenkandidaten zu finden. Wurde z.B. geprüft ob Aktivitäten unternommen wurden um einen weiteren Bewerber zu finden. Wie ist das erfolgt? Gibt es da einen Wahlausschuss? Wer waren diese Personen? 3. Gab es Verweigerungen/Enthaltungen bzw. ist es möglich in einem solchen Fall die Wahl abzublasen? Denn, teilweise sitzen (Bundestags-)abgeordnete etc im Kreistag. Diese müssten qualifiziert genug sein um den Mangel an Demokratie zu erkennen? 4. Rückblickend auf die letzten 10 Jahre, was ist der Beruf der Kreistagsmitglieder bei solchen Wahlen bei Einzelkandidaten? Sind das Bürgermeister? Vom LRA bzw anderen staatlichen/kommunalen Behörden beauftragte Unternehmer? Mitglieder der Staatsanwaltschaft? Abgeordnete? Mitglieder des Rundfunkrates Falls ja, wer es möglich diese - mit Parteizugehörigkeit - zu benennen? Hatten oder bekamen diese Einzelbewerber Zusatzposten die an die Position des Landrates gebunden sind. U.a. Aufsichtsratsposten bei Kreissparkassen etc seien solche Zusatzeinkommen ermöglichen. 5. Generell, gibt es eine Aufstellung über alle Kreistagsmitglieder? Deren berufliche Tätigkeit? Deren Zusatzämter wie z.B. Rundfunkrat, IHK, Bürgermeister, Gemeinderat etc. Deren politische Partei? Am besten alle Namen und Kreise. Nachfolgend kann man das ja aggreagieren. Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284573/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/66 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 24. Juli 2023 haben …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur 1 Kandidaten gab [#284573]
Datum
25. Juli 2023 14:11
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/66 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 24. Juli 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24.07.2023 können wir wie folgt beantworten: Zu Fragen …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur 1 Kandidaten gab [#284573]
Datum
22. August 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24.07.2023 können wir wie folgt beantworten: Zu Fragen 1 und 2: Die Gewinnung von Bewerbern für die Landratswahl ist in der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) wie folgt geregelt: Nach § 39 Absatz 1 Satz 3 und 4 LKrO wird die Stelle des Landrats spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich ausgeschrieben; die Bewerbungsfrist beträgt einen Monat. Nach § 39 Absatz 2 LKrO bildet der Kreistag zur Vorbereitung der Wahl des Landrats einen besonderen beschließenden Ausschuss. Das Innenministerium und der Ausschuss benennen gemeinsam mindestens drei für die Leitung des Landratsamts geeignete Bewerber, aus denen der Kreistag den Landrat wählt (§ 39 Absatz 3 Satz 2 LKrO). Können Innenministerium und Ausschuss keine drei Bewerber benennen, ist die Stelle erneut auszuschreiben (§ 39 Absatz 3 Satz 3 LKrO). Eine erneute Ausschreibung entfällt, wenn der Ausschuss auf die Benennung weiterer Bewerber verzichtet (§ 39 Absatz 3 Satz 4 LKrO). Hierüber entscheidet der Ausschuss in eigener Zuständigkeit. Eines „Antrags“ oder einer „Sondergenehmigung“ des Innenministeriums oder einer anderen Stelle bedarf es hierzu nicht. Eine andere Verpflichtung des Landkreises, Bewerber für das Amt des Landrats zu suchen, gibt es nicht. Beim Innenministerium liegt keine Statistik dazu vor, bei welchen Landratswahlen auf die Benennung weiterer Bewerber verzichtet wurde, zu welchem Datum dies erfolgte und in welcher Partei der einzige Bewerber war. Zu Frage 3: Eine Verschiebung der Landratswahl ist in der Landkreisordnung nicht vorgesehen. Zu der Frage, ob es bei Landratswahlen im besonderen beschließenden Ausschuss Verweigerungen/Enthaltungen bezüglich des Verzichts auf weitere Bewerber gab, liegen beim Innenministerium keine Informationen vor. Zu Frage 4: Kreisräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die wahlberechtigten Kreiseinwohner gewählt (§ 22 Abs. 1 LKrO). Alle Kreisräte sind im Kreistag ehrenamtlich tätig (§ 26 Absatz 1 Satz 1 LKrO). Welchen Beruf sie ausüben, ob sie sonstige Funktionen oder Ehrenämter haben und welcher Partei sie angehören wird nicht statistisch erfasst. Dem Innenministerium liegen deshalb hierzu keine Informationen vor. Mit dem Amt des Landrats sind häufig noch weitere Funktionen verbunden, z. B. in Aufsichtsgremien von landkreiseigenen Unternehmen. Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Dem Innenministerium liegen hierzu keine Informationen vor. Zu Frage 5: Ein derartiges landesweites Verzeichnis aller Kreistagsmitglieder gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich hatte explizit gefragt: "1. Rückblickend auf die letzten 30 Jahre (es sollen ja nur Einzelfä…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur 1 Kandidaten gab [#284573]
Datum
22. August 2023 14:57
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hatte explizit gefragt: "1. Rückblickend auf die letzten 30 Jahre (es sollen ja nur Einzelfälle sein) - wann und wo wurde eine solche Sondergenehmigung beantragt? Bitte unter Benennung des Land-/Stadtkreises, der - Datums der Beantragung, - wie und wer das Beschieden hat? - In welcher Partei war der Einzelbewerber?" Wo sind die Namen und Fakten? Diese Frage wurde überhaupt nicht beantwortet. Ich erbitte hierzu eine Antwort. Es macht keinen Sinn zuvor die anderen Antworten anzuschauen. Was ist den die Qualifikation, Position und die Einkommengruppe des Antwortenden [geschwärzt]? Die Frist bleibt bestehen. 26. August 2023. Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 284573 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Anfrage nach dem LIFG; Ihre Anfragen bzgl. "Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur einen Kandidaten g…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage nach dem LIFG; Ihre Anfragen bzgl. "Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur einen Kandidaten gab"
Datum
31. August 2023 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Anfrage nach dem LIFG; Ihre Anfragen bzgl. "Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur einen Kandidat…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG; Ihre Anfragen bzgl. "Landratswahlen - Sondergenehmigung wenn es nur einen Kandidaten gab" [#284573]
Datum
3. September 2023 23:22
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank! Stichprobenweise wurden die Daten für Biberach, Sigmaringen und Ravensburg hinterfragt. Ravensburg und Sigmaringen scheinen zu passen. Biberach scheint falsch. Denn am 26. Juli 2022 wurde der ehemalige Bürgermeister von Schemmerhofen, Mario Glaser meines Wissens als Einzelkandidat zum Landrat gewählt. (Am Rande sei vermerkt dass der Sohn des Regierungspräsidenten von Tübingen, ein Herr Trappeser, nun BM von Schemmerhofen ist). Aus dem Artikel des SWR: "Innenministerium muss Ein-Kandidaten-Wahl zustimmen In der Landkreisverordnung sind laut einer Sprecherin des Landratsamtes normalerweise mindestens drei Bewerber vorgeschrieben. Der Biberacher Wahlausschuss hatte im April eine zweite Bewerbung nicht zugelassen. Sie ging zu spät ein, außerdem war der Kandidat laut Landkreisordnung nicht wählbar, weil er zu alt sei, hieß es. Eine Ein-Kandidaten-Wahl gab es aber schon, zuletzt bei der Landratswahl in Sigmaringen - damals mit einer Kandidatin. Zu dieser Ein-Kandidaten-Wahl musste ebenfalls das Innenministerium seine Zustimmung geben." https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/biberacher-kreistag-waehlt-neuen-landrat-100.html ist leider nicht klar ersichtlich ob diese Sondergenehmigung im Vorfeld oder hinterher erfolgen muss. Bezüglich der Zulässigkeit von Einzelkandidaten, das ist aus meiner Sicht schlichtweg nicht akzeptabel. "3.48 It was probably this man, Boss Tweed, who ran the criminal political organizations in New York, and who invented this technique. Tweed used to say: "I don't care who does the electing, as long as I get to do the nominating." So Boss Tweed was a figure who understood exactly how to create the democracy that he could subvert. And we should call his theory: tweedism. Tweedism. And tweedism is any end stage, let's just say two staged democracy, where the Tweeds control the first stage, before the rest of us get to participate in the second stage. And that first stage, thus creates a filter, a filter. So that the Tweeds exercise their control over the way the democracy works. That's what the tweedism is." Equality | Lawrence Lessig | TEDxVilnius https://www.youtube.com/watch?v=WXu8AroUmys&t=228s Wobei in Baden Württemberg - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - noch nicht einmal die Bürger den Landrat wählen. Was kann der Bürger tun damit Einzelkandidaten verhindert werden? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 284573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284573/