Landschaftswall mit schallschützender Wirkung B3 Ortsumgehung Celle

Antrag nach dem NUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um die Zusendung sämtlicher Dokumente aus dem Planfeststellungsbeschluss 3326-31027-1/09-B 3 vom 30. Nov. 2011 Verlegung der B3, darunter Verträge, aktuelle interne und externe Korrespondenz, aktuelle Vermerke, Absprachen und Vorlagen.

Aus dem folgender Sachverhalt hervorgeht, unter Punkt 4 / Zusagen 4.2.1
Das als freiwillige Leistung des Maßnahmenträgers ein Landschaftswall mit schallschützender Wirkung auf dem Flurstück 143/ 1 Cohrsland östlich der B3 errichtet wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    24. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Zusendung sämtlicher D…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landschaftswall mit schallschützender Wirkung B3 Ortsumgehung Celle [#289948]
Datum
10. Oktober 2023 21:19
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Zusendung sämtlicher Dokumente aus dem Planfeststellungsbeschluss 3326-31027-1/09-B 3 vom 30. Nov. 2011 Verlegung der B3, darunter Verträge, aktuelle interne und externe Korrespondenz, aktuelle Vermerke, Absprachen und Vorlagen. Aus dem folgender Sachverhalt hervorgeht, unter Punkt 4 / Zusagen 4.2.1 Das als freiwillige Leistung des Maßnahmenträgers ein Landschaftswall mit schallschützender Wirkung auf dem Flurstück 143/ 1 Cohrsland östlich der B3 errichtet wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist beim zuständigen regionalen Geschäftsbereich der Nieders…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: Landschaftswall mit schallschützender Wirkung B3 Ortsumgehung Celle [#289948]
Datum
10. November 2023 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist beim zuständigen regionalen Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen. Unter Punkt 4.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.11.2011 wird zugesagt: "Als freiwillige Leistung wird der Maßnahmenträger im Rahmen des vorgesehenen Flurbereinigungsverfahrens prüfen, ob dort, wo kein Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht, durch Ablagerung von überschüssigen Bodenmassen Landschaftswälle mit schallschützender Wirkung errichtet werden können. Ansprüche auf passiven Lärmschutz bleiben hiervon unberührt." Diese Prüfung hat im Rahmen des Bodenmanagements, des Flurbereinigungsverfahrens und der landschaftspflegerischen Fachplanung stattzufinden. Leider kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen tätigen, da die jeweiligen Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen im Laufe des nächsten Jahres eine abschließende Antwort geben kann. Die im Rahmen Ihrer Anfrage relevanten Unterlagen lasse ich Ihnen über die u.g. Datenablage zukommen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Bezugnehmend auf meine Anfrage vom 10.10.2023 und Ihrer Antwort vom 10.11.2023 möchte ich meine dama…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landschaftswall mit schallschützender Wirkung B3 Ortsumgehung Celle [#289948]
Datum
14. Februar 2024 19:44
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bezugnehmend auf meine Anfrage vom 10.10.2023 und Ihrer Antwort vom 10.11.2023 möchte ich meine damalige Anfrage etwas verfeinern. 1) Ist der Grundbesitzer vom Flurstück 143 / 3 Cohrsland Herr Knoop Altenhagen damit einverstanden, dass eventuell ein Landschaftswall auf der Fläche entsteht? 2)Hat der Eigentümer das Recht den Wall zu verhindern, gibt es zu diesem Sachverhalt Dokumente? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289948/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr << Antragsteller:in >> wie im November vergangenen Jahres mitgeteilt, gibt es verschiedene Thema…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: Landschaftswall mit schallschützender Wirkung B3 Ortsumgehung Celle [#289948]
Datum
28. Februar 2024 08:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie im November vergangenen Jahres mitgeteilt, gibt es verschiedene Thematiken, die im Zuge der Beantwortung Ihrer Anfrage abzuarbeiten sind. Neben der Verfügbarkeit überschüssigen Bodens, die im Rahmen eines Bodenmanagements geprüft wird und der Belange der landschaftspflegerischen Fachplanung, sind im Rahmen der Prüfung der Umsetzbarkeit eines Landschaftswalls auch die Belange des Flurbereinigungsverfahrens Celle-Ost zu berücksichtigen. Die benötigte Fläche müsste dem Bund im Rahmen der Flurbereinigung zur Verfügung gestellt werden. Da diese Flächenabgabe verschiedene Folgen nach sich ziehen würde, die detailliert betrachtet werden müssen, haben wir uns intern darauf verständigt, zunächst das Ergebnis des Bodenmanagements abzuwarten. Anschließend findet die Prüfung der Flächenverfügbarkeit statt. Nach meinem Kenntnisstand gab es bisher keine Abstimmungen mit Herrn Knoop zu diesem Thema. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen