Landwirtschaft im Kreis Borken

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken haben einen überdurchschnittlichen Anteil von 81,1 % bei der Tierhaltung in NRW: 2.704 (davon 2.193 mit Tierhaltung) Stand: 03.11.22(Quelle: Landwirtschaftszählung 2020)

Welche Betriebe davon richten sich nach den Öko-Richtlinien z.B. von Bioland, Naturland oder Demeter?

Welche Betriebe im Kreis Borken erhielten eine staatliche Förderung für Biogasanlagen?

Wurden ehemaligen Demeter Betriebe staatlich gefördert um eine spätere Zertifizierung als Bioland Betrieb zu erhalten?

Welche Betriebe führen eine konventionelle Landwirtschaft?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken haben einen überdurchsc…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landwirtschaft im Kreis Borken [#293201]
Datum
23. November 2023 16:21
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken haben einen überdurchschnittlichen Anteil von 81,1 % bei der Tierhaltung in NRW: 2.704 (davon 2.193 mit Tierhaltung) Stand: 03.11.22(Quelle: Landwirtschaftszählung 2020) Welche Betriebe davon richten sich nach den Öko-Richtlinien z.B. von Bioland, Naturland oder Demeter? Welche Betriebe im Kreis Borken erhielten eine staatliche Förderung für Biogasanlagen? Wurden ehemaligen Demeter Betriebe staatlich gefördert um eine spätere Zertifizierung als Bioland Betrieb zu erhalten? Welche Betriebe führen eine konventionelle Landwirtschaft? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293201/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 23.11.2023 beim Bundesministe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Landwirtschaft im Kreis Borken [#293201]
Datum
24. November 2023 06:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 23.11.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23.11.2023 stellten Sie folgenden Antrag auf Grundlage de…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Konkretisierung des Antrags : Landwirtschaft im Kreis Borken [#293201]
Datum
4. Dezember 2023 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23.11.2023 stellten Sie folgenden Antrag auf Grundlage des IFG: "die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Borken haben einen überdurchschnittlichen Anteil von 81,1 % bei der Tierhaltung in NRW: 2.704 (davon 2.193 mit Tierhaltung) Stand: 03.11.22(Quelle: Landwirtschaftszählung 2020) -Welche Betriebe davon richten sich nach den Öko-Richtlinien z.B. von Bioland, Naturland oder Demeter? -Welche Betriebe im Kreis Borken erhielten eine staatliche Förderung für Biogasanlagen? -Wurden ehemaligen Demeter Betriebe staatlich gefördert um eine spätere Zertifizierung als Bioland Betrieb zu erhalten? -Welche Betriebe führen eine konventionelle Landwirtschaft?" Für die Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um Konkretisierung. Ihr Antrag ist in mehrere Fragen unterteilt. Beziehen sich die Fragen alle nur auf landwirtschaftliche Betriebe, die Tiere halten oder teilweise auch auf solche, die keine Tiere halten? Ich bitte um Rückmeldung bist spätestens 18.12.2023. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und Nachfrage. Ich interessiere mich für Betriebe mit und ohne Tierhalt…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konkretisierung des Antrags : Landwirtschaft im Kreis Borken [#293201]
Datum
4. Dezember 2023 10:32
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und Nachfrage. Ich interessiere mich für Betriebe mit und ohne Tierhaltung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293201/

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23.11.2023 haben Sie beim Bundesministerium für Ernährung …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Bescheid - Ihr IFG-Antrag beim BMEL betreffs Landwirtschaft im Kreis Borken [#293201]
Datum
22. Dezember 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23.11.2023 haben Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) den in der Betreffzeile dieser E-Mail genannten Antrag gestellt. In der Anlage übersende ich Ihnen als Antwort auf Ihren Antrag den ersten Teilbescheid. Zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen erbetenden Informationen auf die in Ihrem Antrag formulierte zweite Frage "Welche Betriebe im Kreis Borken erhielten eine staatliche Förderung für Biogasanlagen" liegen uns vor. Nach vorläufiger Prüfung ist hier § 5 Absatz 1 IFG einschlägig, welcher einen Zugang zu personenbezogenen Daten nur dann gewährt, soweit die Dritten (hier: die staatlich geförderten Betriebe) mit der Herausgabe der Informationen einverstanden sind oder Ihr Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Infolgedessen müssten somit drei Drittbeteiligungsverfahren mit den betroffenen Betrieben durchgeführt werden. Aufgrund Anhörungen infolge der Betroffenheit Dritter wird es nicht möglich sein, die gewünschten Informationen innerhalb der einmonatigen "Soll"-Frist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG zu übersenden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf §§ 7 Absatz 5 Satz 3 i. V. m. 8 IFG, die für Drittbeteiligungsfälle eine Ausnahme der "Soll"-Frist vorsehen. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist bei Herausgabe von Abschriften bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 60 bis 500 € vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren im niedrigen bis mittleren Gebührenrahmen gerechnet. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 05.01.2024 1. um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten oder ggf. hinsichtlich der Frage 2 zurücknehmen möchten, 2. aufgrund der Drittbetroffenheit um eine Begründung Ihres Informationsersuchens gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG, 3. um Mitteilung ob Sie vorsorglich Ihren Vorbehalt hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Antragsbegründung) an die zu beteiligenden Dritten aufheben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die weitere Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und schöne Feiertage! Mit freundlichen Grüßen