Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Immer wieder treffe ich übergroße landwirtschaftliche Fahrzeuge auf
Kreis- und Landstraßen, wobei das Fahrzeug dreiviertel der gesamten Straßenbreite einnimmt. Andere Fahrzeuge mit Überbreite müssen Begleitfahrzeuge vor und hinter dem Fahrzeug haben. Welche Regeln gelten für die Landwirtschaft und wo sind sie nachzulesen?

Ergebnis der Anfrage

In der Beantwortung meiner Anfrage steckt irgendwie der leise
Vorwurf, das hätte man doch auch selbst rausfinden können.
Siehe Antwort:
Straßenverkehrsrechtliche Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden (Poststelle-KI@lbv-sh.landsh.de<mailto:Poststelle-KI@lbv-sh.landsh.de>). Diesbezüglich kann ich somit keine Auskünfte erteilen. Ich habe Ihnen im Anhang aber einmal die StVO beigefügt, dort können Sie ggf. bereits Auskünfte zu den gestellten Fragen finden.

Leider habe ich in der STVO keine eindeutige Regelung auf meine
Anfrage gefunden.
Nun bin ich so schlau wie zuvor.
Muß ich nun daraus schließen, dass hier keine eindeutigen Regeln
vorliegen und in sofern jeder machen kann was er will, nach dem bekannten Motto: wo kein Kläger, auch kein Richter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 0 Follower:innen
Udo Irschik
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder tref…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Udo Irschik
Betreff
Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr [#231355]
Datum
18. Oktober 2021 17:51
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder treffe ich übergroße landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Kreis- und Landstraßen, wobei das Fahrzeug dreiviertel der gesamten Straßenbreite einnimmt. Andere Fahrzeuge mit Überbreite müssen Begleitfahrzeuge vor und hinter dem Fahrzeug haben. Welche Regeln gelten für die Landwirtschaft und wo sind sie nachzulesen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo Irschik Anfragenr: 231355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231355/ Postanschrift Udo Irschik << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Udo Irschik
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
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Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Oktober 2021 17:51
Status
Warte auf Antwort

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Udo Irschik
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkeh…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Udo Irschik
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr [#231355]
Datum
20. November 2021 09:32
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“ vom 18.10.2021 (#231355) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Udo Irschik Anfragenr: 231355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231355/ Postanschrift Udo Irschik << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
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Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. November 2021 09:32
Status
Warte auf Antwort

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Irschik, Ihre Sachstands-Anfrage vom 20.11.2021 ist mir heute weitergeleitet worden, Ihre urs…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
WG: [EXTERN] Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr [#231355]
Datum
22. November 2021 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
1,0 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
EXTERNAWAutomatischeAntwortEXTERN.eml
4,5 KB
image001.gif
6,4 KB


Sehr geehrter Herr Irschik, Ihre Sachstands-Anfrage vom 20.11.2021 ist mir heute weitergeleitet worden, Ihre ursprüngliche Anfrage vom 18.10.2021 war mir bisher nicht bekannt. Straßenverkehrsrechtliche Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Diesbezüglich kann ich somit keine Auskünfte erteilen. Ich habe Ihnen im Anhang aber einmal die StVO beigefügt, dort können Sie ggf. bereits Auskünfte zu den gestellten Fragen finden. Mit freundlichen Grüßen
Udo Irschik
Guten Tag Frau Vetter, vielen Dank für ihre Antwort. In ihrer Beantwortung meiner Anfrage steckt irgendwie der l…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Udo Irschik
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr [#231355]
Datum
22. November 2021 18:15
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Vetter, vielen Dank für ihre Antwort. In ihrer Beantwortung meiner Anfrage steckt irgendwie der leise Vorwurf: das hätte man doch auch selbst rausfinden können. Aber vielleicht ist das auch nur mein Eindruck. Sicher haben letztlich die Straßenverkehrsbehörden als ausführende Stellen entsprechende Regelungen zu gestalten und zu überwachen. Als Reiter habe ich diesbezüglich schon mehrfach Probleme mit überdimensionierten Fahrzeugen auf Spurwegen gehabt: rechts und links ein Graben, vor mir ein Traktor mit Riesenhänger voll mit geschreddertem Mais. Die Räder standen rechts und links ca. 1 Meter über die Spurbahn. Ich mußte umkehren. Leider gehen auf diese Art immer mehr Spurwege kaputt. Leider habe ich in der STVO keine eindeutige Regelung auf meine Anfrage gefunden. Nun bin ich so schlau wie zuvor. Muß ich nun daraus schließen, dass hier keine eindeutigen Regeln vorliegen und in sofern jeder machen kann was er will, nach dem bekannten Motto: wo kein Kläger, auch kein Richter? Mit lieben Grüßen Udo Irschik Anfragenr: 231355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231355/ Postanschrift Udo Irschik << Adresse entfernt >>
Udo Irschik
Guten Tag Frau Vetter, inzwischen habe ich auch ihre gelb markierten Stellen bezüglich Ausnahme- genehmigungen ge…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Udo Irschik
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr [#231355]
Datum
22. November 2021 18:30
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Vetter, inzwischen habe ich auch ihre gelb markierten Stellen bezüglich Ausnahme- genehmigungen gefunden. Vielen Dank für die Mühe! Ich gehe nun davon aus, dass alle überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Mit freundlichen Grüßen Udo Irschik Anfragenr: 231355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231355/ Postanschrift Udo Irschik << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Irschik, es tut mir leid, falls bei Ihnen der Eindruck eines Vorwurfs entstanden ist. Wie i…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr [#231355]
Datum
23. November 2021 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
6,4 KB


Sehr geehrter Herr Irschik, es tut mir leid, falls bei Ihnen der Eindruck eines Vorwurfs entstanden ist. Wie ich Ihnen gestern bereits mitgeteilt habe, müssen Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Ich habe keine Befugnisse die Dimensionierung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu beurteilen oder zu regeln. Mit freundlichen Grüßen