Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
Immer wieder treffe ich übergroße landwirtschaftliche Fahrzeuge auf
Kreis- und Landstraßen, wobei das Fahrzeug dreiviertel der gesamten Straßenbreite einnimmt. Andere Fahrzeuge mit Überbreite müssen Begleitfahrzeuge vor und hinter dem Fahrzeug haben. Welche Regeln gelten für die Landwirtschaft und wo sind sie nachzulesen?
Ergebnis der Anfrage
In der Beantwortung meiner Anfrage steckt irgendwie der leise
Vorwurf, das hätte man doch auch selbst rausfinden können.
Siehe Antwort:
Straßenverkehrsrechtliche Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden (Poststelle-KI@lbv-sh.landsh.de<mailto:Poststelle-KI@lbv-sh.landsh.de>). Diesbezüglich kann ich somit keine Auskünfte erteilen. Ich habe Ihnen im Anhang aber einmal die StVO beigefügt, dort können Sie ggf. bereits Auskünfte zu den gestellten Fragen finden.
Leider habe ich in der STVO keine eindeutige Regelung auf meine
Anfrage gefunden.
Nun bin ich so schlau wie zuvor.
Muß ich nun daraus schließen, dass hier keine eindeutigen Regeln
vorliegen und in sofern jeder machen kann was er will, nach dem bekannten Motto: wo kein Kläger, auch kein Richter.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Oktober 2021
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20. November 2021
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