Länge der Straßen

Wie land ist das für den KfZ-Verkehr nutzbare Straßennetz im Bereich der Stadt Mainz?
Bitte geben Sie an, um welche Straßentypen es sich mit welcher Länge handelt.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie land ist das …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Länge der Straßen [#200453]
Datum
11. Oktober 2020 20:09
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie land ist das für den KfZ-Verkehr nutzbare Straßennetz im Bereich der Stadt Mainz? Bitte geben Sie an, um welche Straßentypen es sich mit welcher Länge handelt. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200453/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist zu betonen, dass die nachfolgende Übersicht nicht nur Fahrbahnkilometer aufl…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Länge der Straßen [#200453]
Datum
2. November 2020 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist zu betonen, dass die nachfolgende Übersicht nicht nur Fahrbahnkilometer auflistet, die ausschließlich dem KfZ-Verkehr nutzbar sind. Gemäß STVO sind Radfahrende gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Radwegbenutzungspflichten sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Die Radwegebenutzungspflichten sind seit 2014 analysiert und durchgeprüft worden, die Aufhebung derselbigen wird nach und nach in Abstimmung mit der Polizei durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen. Neben den wenigen verbliebenen Straßen mit Benutzungspflicht sind nur sogenannte Kraftfahrstraßen (im Wesentlichen Saarstraße) nur für den KfZ-Verkehr (und damit nicht für den Radverkehr) nutzbar. Zudem enthalten die aufgeführten Fahrbahnkilometer auch Straßen mit Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrende, ebenso etliche km an verkehrsberuhigten Bereichen (Schritttempo), verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (Tempo 20 ) sowie Fahrradstraßen (Vorrang für Radverkehr, KfZ müssen sich unterordnen). Straßenlängen: Bundesstraßen: 15,71 Km Landesstraßen: 44,04 Km Kreisstraßen: 62,31 Km Gemeindestraßen: 524,44 Km = 646,50 Km (Wirtschaftswege: 151,19 Km) = 797,69 Km Mit freundlichen Grüßen