Langjährige Baumassnahmen auf Ihrem Grundstück

Ich bin seit einigen Jahren in der näheren Nachbarschaft zu Ihrem Gebäude in Mainz ansässig. Seit mehreren Jahren wird bei Ihnen gebaut: Diverse Behelfsbüros und ein grosser Kran überragen das Gelände.
Ich wundere mich über die extensive Dauer Ihrer Renovierungsmassnahmen und würde gerne wissen, seit wann und wie lange eine Bau- oder Errichtungsgenehmigung für den Kran durch die Baubehörden vorliegt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin seit einigen Jahren in der nä…
An Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Langjährige Baumassnahmen auf Ihrem Grundstück [#275905]
Datum
16. April 2023 09:42
An
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin seit einigen Jahren in der näheren Nachbarschaft zu Ihrem Gebäude in Mainz ansässig. Seit mehreren Jahren wird bei Ihnen gebaut: Diverse Behelfsbüros und ein grosser Kran überragen das Gelände. Ich wundere mich über die extensive Dauer Ihrer Renovierungsmassnahmen und würde gerne wissen, seit wann und wie lange eine Bau- oder Errichtungsgenehmigung für den Kran durch die Baubehörden vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275905/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 16.April 2023 bei der Deutschen …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingnagsbestätigung IFG Anfrage Langjährige Baumassnahmen auf Ihrem Grundstück [#275905]
Datum
26. April 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort
09cb0048f6a36c977c45fbf1f8a75e76.gif
45 Bytes
0e001842.gif
168 Bytes
0e093337.gif
168 Bytes
0e141552.gif
167 Bytes
0e209987.gif
167 Bytes
0e276546.gif
168 Bytes
0e593265.gif
174 Bytes
0e621043.gif
45 Bytes
0e878438.gif
166 Bytes
ecblank.gif
45 Bytes
image001.png
168 Bytes
image002.png
167 Bytes
image003.png
174 Bytes
image004.png
168 Bytes
image005.png
168 Bytes
image006.png
167 Bytes
image007.png
166 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 16.April 2023 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Bundesbank
Sehr << Antragsteller:in >> im Bezug auf Ihre Anfrage vom 16. April 2023 teilen wir Ihnen mit, dass d…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Langjährige Baumassnahmen auf Ihrem Grundstück [#275905]
Datum
9. Mai 2023 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
0e192707.gif
166 Bytes
0e421528.gif
168 Bytes
0e587058.gif
167 Bytes
ecblank.gif
45 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> im Bezug auf Ihre Anfrage vom 16. April 2023 teilen wir Ihnen mit, dass die Aufstellung eines Turmdrehkrans keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörden bedarf. Mit freundlichen Grüßen