Langversion Ernst & Young Gutachten zur LEAG

Das Unternehmen Ernst & Young hat im Auftrag des BMWi das Gutachten „Plausibilisierung der Unternehmensplanung der LEAG hinsichtlich der Nutzung von Braunkohle” geschrieben. Bisher wurde es allerdings nur in der Kurzfassungen (15 Seiten) veröffentlicht. Ich möchte daher um Einsicht in die Langversion dieses Gutachtens sowie dessen Veröffentlichung bitten.

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  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Unternehmen Ern…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Langversion Ernst & Young Gutachten zur LEAG [#196140]
Datum
27. August 2020 21:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Unternehmen Ernst & Young hat im Auftrag des BMWi das Gutachten „Plausibilisierung der Unternehmensplanung der LEAG hinsichtlich der Nutzung von Braunkohle” geschrieben. Bisher wurde es allerdings nur in der Kurzfassungen (15 Seiten) veröffentlicht. Ich möchte daher um Einsicht in die Langversion dieses Gutachtens sowie dessen Veröffentlichung bitten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196140/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
UIG Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 27. August 2020 auf Zugang zu Umweltinformationen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
UIG Bescheid
Datum
9. September 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 27. August 2020 auf Zugang zu Umweltinformationen erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den im Anhang zu dieser E-Mail beigefügten Bescheid. Viele Grüße