Langzeitarbeitssuchende, die einen Beruf in der Digitalbranche gefunden haben

Ich würde gern wissen, wie viele Langzeitarbeitssuchende einen Einstieg in die Digitalbranche geschafft haben, nachdem sie an einer Weiterbildung teilgenommen haben.

Haben Sie besten Dank für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gern wi…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Langzeitarbeitssuchende, die einen Beruf in der Digitalbranche gefunden haben [#264077]
Datum
25. November 2022 00:24
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gern wissen, wie viele Langzeitarbeitssuchende einen Einstieg in die Digitalbranche geschafft haben, nachdem sie an einer Weiterbildung teilgenommen haben. Haben Sie besten Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264077/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt RCE 1409.1 – 62.2022 Sehr << Antragst…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt
Datum
8. Dezember 2022 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 – 62.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25.11.2022 bitten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG) um Auskunft, wie viele Langzeit-Arbeitsuchende nach einer Weiterbildung eine Arbeitsstelle in der Digital-Branche gefunden haben. Nach dem IFG hat jede/r Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff der „amtlichen Information“ wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Die gewünschte Information muss also bei der angefragten Behörde schon vorhanden sein. Es besteht keine Verpflichtung der Behörde, die Information erst herzustellen. Eingliederungsquote nach erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Arbeitsmarktstatistik folgende Informationen: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) - Deutschland, Länder und Regionaldirektionen (Monatszahlen)<https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1460258&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw>. Sie können in dieser Publikation der BA filtern nach Region/bundesweit und nach Zeiträumen . Die Zahlen zur Eingliederung in IT-Berufe finden Sie in der Excel-Tabelle Tabelle 4 und dort in den Zeilen 431 432 433 434. Für den Monat November 2022 sind für die genannten Berufe beispielsweise folgende Zahlen erfasst: Informatik 431 6.325 54,5 6.446 46,9 IT-Systemanalyse,Anwenderber,IT-Vertrieb 432 2.355 56,9 3.140 50,0 IT-Netzwerkt.,-Koord.,-Administr.,-Orga. 433 5.466 59,6 4.741 46,8 Softwareentwicklung und Programmierung 434 6.395 51,8 4.381 41,6 Eine Erfassung getrennt nach Langzeitarbeitssuchenden und Menschen, die erst weniger als ein Jahr arbeitsuchend sind, wird in dieser Statistik nicht getroffen. Dies müsste ggf. in einer individuellen Sonderauswertung erfolgen, die kostenpflichtig ist. Informationen zu Sonderauswertungen aus den Daten der Arbeitsmarktstatistik der BA finden Sie hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Service/Datenanforderung/Datenanforderung-Nav.html Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
Rückruf: Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt _BA-Zentrale-RCE-Recht möchte die Na…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Rückruf: Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt
Datum
8. Dezember 2022 14:40
Status
_BA-Zentrale-RCE-Recht möchte die Nachricht "Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt" zurückrufen.

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Bundesagentur für Arbeit
WG: Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt RCE 1409.1 – 62.2022 Sehr << Antra…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Langzeitarbeitsuchende_Weiterbildung_Integration_in_den_Arbeitsmarkt
Datum
8. Dezember 2022 14:41
Status
RCE 1409.1 – 62.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 25.11.2022 bitten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG) um Auskunft, wie viele Langzeit-Arbeitsuchende nach einer Weiterbildung eine Arbeitsstelle in der Digital-Branche gefunden haben. Nach dem IFG hat jede/r Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff der „amtlichen Information“ wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Die gewünschte Information muss also bei der angefragten Behörde schon vorhanden sein. Es besteht keine Verpflichtung der Behörde, die Information erst herzustellen. Eingliederungsquote nach erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Arbeitsmarktstatistik folgende Informationen: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) - Deutschland, Länder und Regionaldirektionen (Monatszahlen)<https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1460258&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw>. Sie können in dieser Publikation der BA filtern nach Region/bundesweit und nach Zeiträumen . Die Zahlen zur Eingliederung in IT-Berufe finden Sie in der Excel-Tabelle Tabelle 4 und dort in den Zeilen 431 432 433 434. Für den Monat August 2022 sind für die genannten Berufe beispielsweise folgende Zahlen erfasst: Informatik 431 6.325 54,5 6.446 46,9 IT-Systemanalyse,Anwenderber,IT-Vertrieb 432 2.355 56,9 3.140 50,0 IT-Netzwerkt.,-Koord.,-Administr.,-Orga. 433 5.466 59,6 4.741 46,8 Softwareentwicklung und Programmierung 434 6.395 51,8 4.381 41,6 Eine Erfassung getrennt nach Langzeitarbeitssuchenden und Menschen, die erst weniger als ein Jahr arbeitsuchend sind, wird in dieser Statistik nicht getroffen. Dies müsste ggf. in einer individuellen Sonderauswertung erfolgen, die kostenpflichtig ist. Informationen zu Sonderauswertungen aus den Daten der Arbeitsmarktstatistik der BA finden Sie hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Service/Datenanforderung/Datenanforderung-Nav.html Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen