RCE 1409.1 – 62.2022
Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit E-Mail vom 25.11.2022 bitten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG) um Auskunft, wie viele Langzeit-Arbeitsuchende nach einer Weiterbildung eine Arbeitsstelle in der Digital-Branche gefunden haben.
Nach dem IFG hat jede/r Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Begriff der „amtlichen Information“ wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Die gewünschte Information muss also bei der angefragten Behörde schon vorhanden sein. Es besteht keine Verpflichtung der Behörde, die Information erst herzustellen.
Eingliederungsquote nach erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Arbeitsmarktstatistik folgende Informationen:
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) - Deutschland, Länder und Regionaldirektionen (Monatszahlen)<
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1460258&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw>.
Sie können in dieser Publikation der BA filtern nach Region/bundesweit und nach Zeiträumen . Die Zahlen zur Eingliederung in IT-Berufe finden Sie in der Excel-Tabelle Tabelle 4 und dort in den Zeilen
431
432
433
434.
Für den Monat November 2022 sind für die genannten Berufe beispielsweise folgende Zahlen erfasst:
Informatik
431
6.325
54,5
6.446
46,9
IT-Systemanalyse,Anwenderber,IT-Vertrieb
432
2.355
56,9
3.140
50,0
IT-Netzwerkt.,-Koord.,-Administr.,-Orga.
433
5.466
59,6
4.741
46,8
Softwareentwicklung und Programmierung
434
6.395
51,8
4.381
41,6
Eine Erfassung getrennt nach Langzeitarbeitssuchenden und Menschen, die erst weniger als ein Jahr arbeitsuchend sind, wird in dieser Statistik nicht getroffen. Dies müsste ggf. in einer individuellen Sonderauswertung erfolgen, die kostenpflichtig ist. Informationen zu Sonderauswertungen aus den Daten der Arbeitsmarktstatistik der BA finden Sie hier:
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Service/Datenanforderung/Datenanforderung-Nav.html
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen