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Langzeitstudien zu Diagnostik und Therapie der Lyme-Borreliose

In einem Schreiben des Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller, heißt es:"Aufgrund unterschiedlicher Meinungen zum Krankheitsgeschehen und zu den Therapiemöglichkeiten (Anmerk. Lyme-Borreliose) kann eine zügige und angemessene Behandlung der Patientinnen und Patienten erschwert werden. Hier könnte eine vermehrte Durchführung von medizinisch fundierten Studien sinnvoll sein, damit dieser Missstand beseitigt werden kann."

Frage: Welche Therapielangzeituntersuchungen sind diesbezüglich bereits veranlasst worden oder sind geplant?
Falls keine Langzeituntersuchungen durchgeführt oder geplant werden, trotz des eingeräumten Missstands, bitte ich um Auskunft für die Gründe fehlender Langzeitstudien bei der häufigsten Zoonose in Deutschland.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2011
  • Frist
    28. Dezember 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Langzeitstudien zu Diagnostik und Therapie der Lyme-Borreliose
Datum
25. November 2011 14:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In einem Schreiben des Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller, heißt es:"Aufgrund unterschiedlicher Meinungen zum Krankheitsgeschehen und zu den Therapiemöglichkeiten (Anmerk. Lyme-Borreliose) kann eine zügige und angemessene Behandlung der Patientinnen und Patienten erschwert werden. Hier könnte eine vermehrte Durchführung von medizinisch fundierten Studien sinnvoll sein, damit dieser Missstand beseitigt werden kann." Frage: Welche Therapielangzeituntersuchungen sind diesbezüglich bereits veranlasst worden oder sind geplant? Falls keine Langzeituntersuchungen durchgeführt oder geplant werden, trotz des eingeräumten Missstands, bitte ich um Auskunft für die Gründe fehlender Langzeitstudien bei der häufigsten Zoonose in Deutschland.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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