Lärm

Wie viel Lärm in dB muss ich als Anwohner einer Hauptverkehrsstraße hinnehmen? Gemessen z. B. bei geöffnetem Fenster an der Grenze zwischen Fensterrahmen und Außenbereich.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

An das Gesundheitsministerium habe ich diese Frage im Originallaut bereits gesendet und den Verweis auf die Zuständigkeit Ihrer Behörde erhalten.

Ich habe meine Frage bewusst naiv gestellt um eine einfache und präzise Antwort zu erhalten.
Ich hoffe, bei Ihnen bin ich jetzt an der richtigen Adresse.

Herzlichen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Jürgen Janke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Lä…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Jürgen Janke
Betreff
Lärm [#167014]
Datum
21. September 2019 12:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Lärm in dB muss ich als Anwohner einer Hauptverkehrsstraße hinnehmen? Gemessen z. B. bei geöffnetem Fenster an der Grenze zwischen Fensterrahmen und Außenbereich. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. An das Gesundheitsministerium habe ich diese Frage im Originallaut bereits gesendet und den Verweis auf die Zuständigkeit Ihrer Behörde erhalten. Ich habe meine Frage bewusst naiv gestellt um eine einfache und präzise Antwort zu erhalten. Ich hoffe, bei Ihnen bin ich jetzt an der richtigen Adresse. Herzlichen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Janke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jürgen Janke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Janke

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Janke, vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich über Immissionswerte an Hauptverkehrsst…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Lärm an Hauptverkehrsstraße
Datum
8. Oktober 2019 18:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Janke, vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich über Immissionswerte an Hauptverkehrsstraßen informieren. Sofern es sich um bestehende Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes, die nicht neugebaut oder wesentlich geändert werden, handelt, besteht die Möglichkeit im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Wichtig dabei ist, dass die festgelegten Auslösewerte überschritten werden. Für z.B. reine und allgemeine Wohngebiete liegen diese Auslösewerte bei 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts. Mittels Berechnungen wird ermittelt, ob die Auslösewerte an den entsprechenden Gebäuden überschritten werden. Diese Werte werden für den Bereich der Außenfassade berechnet. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/laermschutz.html Inwiefern weitere Baulastträger, wie z.B. die Länder und die Kommunen ähnliche Programme anbieten, ist uns nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen