Lärmbelästigung täglich durch Schießplatz in Bad Belzig

Anfrage an: Landtag Brandenburg

Wie verträgt sich eine ständige Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Bad Belzig Lübnitzer Straße mit dem Kurstatus Bad Belzig und Gesundheitsstandort. Die Lärmbelästigung ist von Montag bis einschließlich Sonnabend von 9:00 Uhr bis 19:Uhr. Die Schussfolgen betragen oft nur 10sec und geschossen wird mit Munition bei Tontaubenschießen bis 12mm. Der Schießplatz ist Luftlinie 300m von einem wachsenden Wohngebiet (58 neue Wohneinheiten werden neu gebaut) und Kurparksiedlung und 500m von einer Reha-Klinik entfernt. Diese hohe Schussfolgen sind vielleicht unter dem zulässigen Lärmpegel, machen einen aber krank und aggressiv und verleiden einen draußen im Garten zu sitzen. Gibt es Dokumente, das so eine Situation in einer Kurstadt, wie Bad Belzig erlaubt wird, oder sollte vielleicht der Kur und Bad Status der Stadt aberkannt werden? Wie sind die rechtlichen Grundlagen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Landtag Brandenburg Details
Von
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Betreff
Lärmbelästigung täglich durch Schießplatz in Bad Belzig [#224022]
Datum
27. Juni 2021 13:27
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie verträgt sich eine ständige Lärmbelästigung durch den Schießplatz in Bad Belzig Lübnitzer Straße mit dem Kurstatus Bad Belzig und Gesundheitsstandort. Die Lärmbelästigung ist von Montag bis einschließlich Sonnabend von 9:00 Uhr bis 19:Uhr. Die Schussfolgen betragen oft nur 10sec und geschossen wird mit Munition bei Tontaubenschießen bis 12mm. Der Schießplatz ist Luftlinie 300m von einem wachsenden Wohngebiet (58 neue Wohneinheiten werden neu gebaut) und Kurparksiedlung und 500m von einer Reha-Klinik entfernt. Diese hohe Schussfolgen sind vielleicht unter dem zulässigen Lärmpegel, machen einen aber krank und aggressiv und verleiden einen draußen im Garten zu sitzen. Gibt es Dokumente, das so eine Situation in einer Kurstadt, wie Bad Belzig erlaubt wird, oder sollte vielleicht der Kur und Bad Status der Stadt aberkannt werden? Wie sind die rechtlichen Grundlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmbelästigung täglich durch Schießplatz in Ba…
An Landtag Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Lärmbelästigung täglich durch Schießplatz in Bad Belzig [#224022]
Datum
30. Juli 2021 11:14
An
Landtag Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmbelästigung täglich durch Schießplatz in Bad Belzig“ vom 27.06.2021 (#224022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>