Lärmgrenzen

1) Lärmgrenzen in Dezibel für Wohngebiete innerhalb von Munster.
2) Wie häufig und wann zuletzt wurden Lärmschutzmessungen durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
3) Welche Gebiete sind derzeit von Umgebungslärm besonders bedroht?
4) Welche Tierarten sind im Einzugsgebiet von Munster derzeit heimisch, welche sensibel auf Lärm reagieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    19. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Lärmgrenzen in Dezi…
An Einheitsgemeinde Munster, Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmgrenzen [#159253]
Datum
20. Juli 2019 19:48
An
Einheitsgemeinde Munster, Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Lärmgrenzen in Dezibel für Wohngebiete innerhalb von Munster. 2) Wie häufig und wann zuletzt wurden Lärmschutzmessungen durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 3) Welche Gebiete sind derzeit von Umgebungslärm besonders bedroht? 4) Welche Tierarten sind im Einzugsgebiet von Munster derzeit heimisch, welche sensibel auf Lärm reagieren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Einheitsgemeinde Munster, Stadt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Vorgabe für Lärmgrenzen in Wohngebiet…
Von
Einheitsgemeinde Munster, Stadt
Betreff
AW: Lärmgrenzen [#159253]
Datum
29. Juli 2019 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Vorgabe für Lärmgrenzen in Wohngebieten ist die TA Lärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm). Dort sind die in den jeweils durch Bebauungspläne festgesetzten Gebietskategorien zulässigen Werte vorgegeben. 2. Lärmschutzmessungen wurden in Wohngebieten bislang nicht durchgeführt. 3. Der vom Verwaltungsausschuss am 03.08.2018 beschlossene, in der Böhme-Zeitung und im Internet bekanntgemachte Lärmaktionsplan berücksichtigt die Daten der Lärmkartierung entlang der B 71. Aufgrund der ermittelten Daten sind Maßnahmen nicht erforderlich. 4. Informationen über lärmsensible Tierarten im Einzugsgebiet von Munster liegen nicht vor. Herzliche Grüße