Lärmgutachten Seelemannpark

Lärmgutachten Seelemannpark in Hamburg-Eppendorf .
Laut Präsentation vom 20. Februar 2017 des Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge existiert ein Lärmschutzgutachten oder eine Schalltechnische Untersuchung, welches zur Beurteilung bei der Standortprüfung für den Bau einer Flüchtlingsfolgeunterkunft benutzt wurde. Dieses Dokument existiert vermutlich schon seit dem 30. November 2016.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
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Cordula Jacob
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Cordula Jacob
Betreff
Lärmgutachten Seelemannpark [#20880]
Datum
1. April 2017 08:10
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Lärmgutachten Seelemannpark in Hamburg-Eppendorf . Laut Präsentation vom 20. Februar 2017 des Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge existiert ein Lärmschutzgutachten oder eine Schalltechnische Untersuchung, welches zur Beurteilung bei der Standortprüfung für den Bau einer Flüchtlingsfolgeunterkunft benutzt wurde. Dieses Dokument existiert vermutlich schon seit dem 30. November 2016.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cordula Jacob <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Cordula Jacob

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Cordula Jacob
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmgutachten Seelemannpark“ vom 01.04.2017 (#…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Cordula Jacob
Betreff
AW: Lärmgutachten Seelemannpark [#20880]
Datum
5. Mai 2017 07:09
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lärmgutachten Seelemannpark“ vom 01.04.2017 (#20880) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Cordula Jacob Anfragenr: 20880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cordula Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>