Lärmkataster Movie Park Germany

- Lärmkataster Movie Park Germany
- Präsentation des Movie Park Germany aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz vom 10.12.2015 inkl. des Videos

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2015
  • Frist
    12. Januar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtplanungsamt Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmkataster Movie Park Germany [#12174]
Datum
10. Dezember 2015 20:51
An
Stadtplanungsamt Bottrop
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Lärmkataster Movie Park Germany - Präsentation des Movie Park Germany aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz vom 10.12.2015 inkl. des Videos
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtplanungsamt Bottrop
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage am 11.12.2015 und kann Ihnen folgendes mitte…
Von
Stadtplanungsamt Bottrop
Betreff
Antw: Lärmkataster Movie Park Germany [#12174]
Datum
11. Dezember 2015 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage am 11.12.2015 und kann Ihnen folgendes mitteilen: Die Präsentation, die im Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz am 10.12.2015 vom Betreiber des Filmparkes gezeigt wurde, liegt der Stadt Bottrop leider nicht vor. Hier müssten Sie sich bitte direkt an den Moviepark wenden. Zum Lärmkataster habe ich Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich Umwelt und Grün weitergeleitet und folgende Information erhalten: Das Lärmkataster für den Movie Park Germany umfasst 47 Seiten und liegt der Stadt Bottrop nicht in elektronischer Form vor. Nach Absprache mit Herrn Marten (Terminvereinbarung) kann das Lärmkataster in der Unteren Immissionsschutzbehörde eingesehen werden. Auszugsweise (ca. 10 Seiten) können dann auch Kopien erstellt werden. Wenn die Zusendung des gesamten Katasters gewünscht ist, wird eine Gebühr erhoben. Bitte setzen Sie sich mit Herrn Marten in Verbindung, um mit ihm das gewünschte Vorgehen abzustimmen. Sie erreichen ihn unter 02041 / 70 4188, <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen