Lärmmessdaten im Umfeld von Flughafen Berlin - Tegel

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Messdaten von den Lärmmessstationen im Umfeld von Flughafen Berlin-Tegel für das Jahr 2016, insbesondere von den in der Einflugschneise betroffenen Arealen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2017
  • Frist
    25. November 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Messdaten von de…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmmessdaten im Umfeld von Flughafen Berlin - Tegel [#25047]
Datum
24. Oktober 2017 19:57
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Messdaten von den Lärmmessstationen im Umfeld von Flughafen Berlin-Tegel für das Jahr 2016, insbesondere von den in der Einflugschneise betroffenen Arealen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
SBl36 11302 171025 Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bun…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
SBl36 11302 171025 Antragsteller/in
Datum
30. Oktober 2017 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen beschriebene Fluglärmproblematik bzw. betreffende Messungen nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegen. Für die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften im Rahmen des Flugbetriebes an Landeplätzen, Hubschrauberlandeplätzen und Segelfluggeländen sind an die örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörden zuständig. Eine Übersicht der Landesluftfahrtbehörden finden Sie unter http://www.lba.de/DE/Presse/Landesluftfahrtbehoerden/Landesluftfahrtbehoerden_Uebersicht.html Fragen zu Flugverläufen oder Flugverfahren (ausgenommen Militärflüge), die mit einem Fluglärmereignis einhergegangen sind an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Unternehmenskommunikation (VK) Am DFS Campus 10 63225 Langen Fax: 0 61 03 - 707 - 4196 Mail: <<E-Mail-Adresse>> http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Umwelt/ Die deutschen Fluggesellschaften, Flughäfen und die Deutsche Flugsicherung haben ein gemeinsames Internetportal entwickelt, um das Informationsangebot zum Thema Fluglärm im Netz zu verbessern. Die Website ist unter der Adresse www.fluglärm-portal.de zu erreichen. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine behördliche Internetseite handelt. Wir hoffen, dass unsere Informationen Ihnen weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen