Lärmmessungen und Lärmprognosen

Ergebnisse von Lärmmessungen und Lärmprognosen, die seit 01.01.2000 im Stadtteil Friedrichshain im Bereich zwischen Warschauer Str., Boxhagener Str., Neue Bahnhofstr., Simplonstr. und Revaler Str. im Zusammenhang mit Gaststätten und/oder Schankvorgärten nach der TA Lärm durchgeführt, bzw. erstellt wurden. Bitte die Werte gesondert nach Mittelungs- und Beurteilungspegel mit Angabe des Immisionsortes nach Strasse und Zeitpunkt aufschlüsseln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    170,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]
Datum
5. August 2018 00:23
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse von Lärmmessungen und Lärmprognosen, die seit 01.01.2000 im Stadtteil Friedrichshain im Bereich zwischen Warschauer Str., Boxhagener Str., Neue Bahnhofstr., Simplonstr. und Revaler Str. im Zusammenhang mit Gaststätten und/oder Schankvorgärten nach der TA Lärm durchgeführt, bzw. erstellt wurden. Bitte die Werte gesondert nach Mittelungs- und Beurteilungspegel mit Angabe des Immisionsortes nach Strasse und Zeitpunkt aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]
Datum
6. August 2018 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Eingangsbestätigung meiner Anfrage. Ich gehe davon aus, dass die Presseste…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]
Datum
6. August 2018 12:22
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Eingangsbestätigung meiner Anfrage. Ich gehe davon aus, dass die Pressestelle sie zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Behörde übermitteln wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 32611 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Umwelt- und Naturschutzamt nimmt sich Ihrer Anfrage an. Freundliche Grüße
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: AW: Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]
Datum
6. August 2018 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Umwelt- und Naturschutzamt nimmt sich Ihrer Anfrage an. Freundliche Grüße
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit liegt Ihr IFG-Antrag zu Bearbeitung vor. Sie begehren Akteneinsicht bzw. Aktenau…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
WG: Bürgerinnenanfrage über fragdenstaat.de: Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]
Datum
6. August 2018 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit liegt Ihr IFG-Antrag zu Bearbeitung vor. Sie begehren Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft mit einem für die Verwaltungsbehörde erheblichen Aufwand, deren Zeitumfang ich Ihnen derzeit nicht konkret beziffern kann. Vorweg teile ich Ihnen mit, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Akten und elektronisch geführte Daten, deren Bearbeitung länger als 10 Jahre zurückliegen, der Vernichtung zugeführt wurden, weshalb Ihrem Antrag erst ab dem Jahr 2008 entsprochen werden kann. Insofern wäre die begehrte Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach §§ 12, 15 Abs. 1 IFG zu beschränken. Hierzu gebe ich Ihnen gem. § 14 Abs. 2 IFG bis zum 20.08.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörung). Nach erster Einschätzung ist mit einem Zeitaufwand von mehreren Wochen, ggf. Monate zu rechnen, da Recherchen zu den jeweiligen Einzelfällen erforderlich sind. Die gewünschten Informationen zählen z.T. auch zu den nach § 6 IFG geschützten Informationen (personenbezogene Daten). Ein Antrag auf Zugang zu solchen Informationen ist abzulehnen, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt (§ 6 Abs. 1 FG). Vor der Entscheidung über die Offenbarung der geschützten Informationen sind die Betroffenen anzuhören (§ 6 Abs. 2 IFG). Dies gilt für alle in den jeweiligen Messberichten oder Prognoseberechnungen aktenkundige, personenbezogene Daten von Gastronomiebetreiber*innen und Beschwerde führenden Anwohner*innen. Aus vorgenanntem Umfang ergibt sich nach Tarifstellen 1004 a) Nr. 4. oder b) Nr. 4. Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) eine Rahmengebühr von 250 - 500 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für die Auskunft. Um den Aufwand zu minimieren schlag…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: WG: Bürgerinnenanfrage über fragdenstaat.de: Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]
Datum
10. August 2018 12:20
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für die Auskunft. Um den Aufwand zu minimieren schlage ich vor, das zu betrachtende Gebiet laut meines IFG-Antrags „Lärmmessungen und Lärmprognosen [#32611]“ zu verkleinern und beantrage die o.g. Auskunft für die Simon-Dach-Straße zwischen Revaler und Boxhagener Straße, sowie für die Revaler Straße im Abschnitt zwischen Warschauer und Modersohn-Straße seit 01.01.2008. Meiner Auffassung nach überwiegt das öffentliche Interesse. Über die blosse Nennung von Strasse und Hausnummer des Immissionsortes ist nicht zu ermitteln, wer die betroffenen Anwohner*innen waren und damit wären auch deren schutzwürdige Belange gewahrt. Vielmehr besteht nach IFG § 8 „Angaben über Gesundheitsgefährdungen“ ein öffentliches Interesse an den Schalldruckpegeln, die bei durchgeführten Lärmmessungen und -prognosen ermittelt wurden. Ich engagiere mich in der Bürgerinitiative „Die Anrainer“, die sich seit September 2015 für eine Verbesserung ihres Wohnumfelds einsetzt. Ihr vorausgegangen sind die Einwohner*innen-Vertretungen „Die Aufgeweckten“ (1999-2004) sowie die „BI Lärm“ (2012-2014). Die, vom Bezirk eingeleiteten, Massnahmen haben bislang zu keiner Verbesserung der Wohnsituation für Anwohner*innen durch Ruhestörungen geführt. Wie zuletzt die mediale Aufmerksamkeit zur Ankündigung und anschliessender Ablehnung einer Allgemeinverfügung zu einheitlichen Schliesszeiten für Schankvorgärten zeigte, ist es meiner Ansicht nach von grossem öffentlichen Interesse, die Lärmbelastung der Anwohner*innen zu kennen, um mögliche Gesundheitsrisiken auszuschliessen. Nicht zuletzt würde dies die teils sehr emotional und polarisierend geführte öffentliche Diskussion versachlichen. Bitte teilen Sie mir mit, ob das Umweltamt der Begründung für ein öffentliches Interesse folgt und mit welchen Gebühren durch die Verringerung des nachgefragten Betrachtungsgebiets zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüssen, [geschwärzt] Anfragenr: 32611 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ihren Antragsangaben bitten Sie die Werte gesondert nach Mittelungs- und Beurte…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
UmNat 4-1-985/18: Ihr Antrag nach § 3 IFG vom 5. August 2018 auf Aktenauskunft zu Ergebnissen von Lärmmessungen und Lärmprognosen in bestimmten Abschnitten der Simon-Dach-Straße und der Revaler Straße, Berlin Friedrichshain
Datum
20. September 2018 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ihren Antragsangaben bitten Sie die Werte gesondert nach Mittelungs- und Beurteilungspegel mit Angabe des Immissionsortes nach Straße und Zeitpunkt aufschlüsseln. Nach fachlicher Einschätzung unseres techn. Bereiches ist eine Übermittlung von Beurteilungspegeln absolut ausreichend, da nur diese direkt zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten gem. TA-Lärm herangezogen werden. Mittelungspegel fließen zwar als eine Größe in die Berechnung der Beurteilungspegel mit ein, alleine für sich betrachtet liefern diese jedoch keine Aussage, da es hierfür keine Grenzwerte o.ä. gibt. Sofern Sie dieser Einschätzung folgen, bitte ich um entsprechende Rückmeldung/Bestätigung. Dies würde auch die Verfahrensbearbeitung beschleunigen. Bislang wurden hier die relevanten Akten gefiltert und die Daten in einer Exeltabelle gelistet. Offen sind noch die Einträge der Mess- bzw. Prognoseergebnisse in die Tabelle, die Sie dann abschließend als "Aktenauskunft" erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Erläuterung bzgl. Beurteilungs- und Mittelungspegel. Ih…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UmNat 4-1-985/18: Ihr Antrag nach § 3 IFG vom 5. August 2018 auf Aktenauskunft zu Ergebnissen von Lärmmessungen und Lärmprognosen in bestimmten Abschnitten der Simon-Dach-Straße und der Revaler Straße, Berlin Friedrichshain [#32611]
Datum
21. September 2018 08:49
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Erläuterung bzgl. Beurteilungs- und Mittelungspegel. Ihren Ausführungen folgend, beantrage ich die Bekanntgabe der Beurteilungspegel. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 32611 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in antragsgemäß übersende ich Ihnen vorab die im Umwelt- und Naturschutzamt aktenkundig…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
UmNat 4-1-985/18: Ihr Antrag nach § 3 IFG vom 5. August 2018 auf Aktenauskunft zu Ergebnissen von Lärmmessungen und Lärmprognosen in der Simon-Dach-Straße und der Revaler Straße, Berlin Friedrichshain
Datum
26. September 2018 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in antragsgemäß übersende ich Ihnen vorab die im Umwelt- und Naturschutzamt aktenkundigen Ergebnisse von Schallpegelmessungen und Lärmprognosen betreffend den Bereich Simon-Dach-Straße zwischen Revaler Straße und Boxhagener Straße sowie den Bereich Revaler Straße zwischen Warschauer Straße und Modersohnstraße in Berlin Friedrichshain. Den rechtsbehelfenden, gebührenpflichtigen IFG-Bescheid erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich nach der 43. Kalenderwoche. Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 1004a) Nr. 3 der Verwaltungsgebührenordnung -VgebO- wird die Gebührenhöhe 170,00 € betragen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Ich erwarte die Re…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
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Betreff
AW: UmNat 4-1-985/18: Ihr Antrag nach § 3 IFG vom 5. August 2018 auf Aktenauskunft zu Ergebnissen von Lärmmessungen und Lärmprognosen in der Simon-Dach-Straße und der Revaler Straße, Berlin Friedrichshain [#32611]
Datum
28. September 2018 15:30
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Ich erwarte die Rechnung der Gebühren, wie angekündigt, per Post. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 32611 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]