Lärmschutzgutachen Papillon

Das aktuelle Lärmschutzgutachen von dem Musik-Kaffee Papillon, Prühßstraße 49, 12105 Berlin

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
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Bo Fink
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bauamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Bo Fink
Betreff
Lärmschutzgutachen Papillon [#154488]
Datum
7. Juli 2019 11:27
An
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuelle Lärmschutzgutachen von dem Musik-Kaffee Papillon, Prühßstraße 49, 12105 Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bo Fink <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bo Fink

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Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Fink, Ihre Mail ist mit zur Bearbeitung zugegangen. Leider muss ich Ihnen hierzu mitteilen, da…
Von
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Lärmschutzgutachen Papillon [#154488]
Datum
8. Juli 2019 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fink, Ihre Mail ist mit zur Bearbeitung zugegangen. Leider muss ich Ihnen hierzu mitteilen, dass im Stadtentwicklungsamt weder bei der Bauaufsicht, noch beim Fachbereich Stadtplanung ein von Ihnen erbetenes Lärmschutzgutachten vorliegt, so dass eine diesbezügliche Akteneinsicht von uns nicht ermöglicht werden kann. Unter Umständen liegt ein entsprechendes Gutachten beim Fachbereich Umwelt vor. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben, wenden Sie sich hierzu bitte selbstständig an das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg. Mit freundlichen Grüßen