Lärmschutzgutachten S-Bahn

Die aktuellen Lärmschutzgutachen in Verbingung mit der S-Bahn Haltestelle Ottobrunn sowie der S-Bahn Strecke über das Gemeindegebiet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Ottobrunn Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden…
An Gemeindeverwaltung Ottobrunn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lärmschutzgutachten S-Bahn [#30952]
Datum
21. Juni 2018 10:17
An
Gemeindeverwaltung Ottobrunn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Ottobrunn Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen Lärmschutzgutachen in Verbingung mit der S-Bahn Haltestelle Ottobrunn sowie der S-Bahn Strecke über das Gemeindegebiet.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Ottobrunn (Informationsfreiheitssatzung Ottobrunn). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeindeverwaltung Ottobrunn
Sehr geehrtAntragsteller/in im Bereich der S-Bahnlinie München-Kreuzstraße liegen für das Gemeindegebiet Ottobrun…
Von
Gemeindeverwaltung Ottobrunn
Betreff
WG: Lärmschutzgutachten S-Bahn [#30952]
Datum
21. Juni 2018 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Bereich der S-Bahnlinie München-Kreuzstraße liegen für das Gemeindegebiet Ottobrunn schalltechnische Untersuchungen zu den Bebauungsplänen Nr. 35 Defreggerstraße (1. Teiländerung), Nr. 69 (Gebiet Bahnhofsplatz) und Nr. 125 (Josef-Seliger-Straße) vor. Diese haben wir der E-Mail im pdf-Format angefügt. Außerhalb der Bebauungsplanverfahren liegt der Gemeinde keine Untersuchung vor. Mit freundlichen Grüßen