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Laser- und Radiowelle bei Krampfadern

Wie viele Kosten haben die Krankenkassen in den letzten 2 Jahren für Laser- und Radiowellentherapie bei Krampfadern aus den Versichertengeldern aufgewendet?
Wieso ist diese Behandlung noch Leistung der Krankenkassen, obwohl die Nachweise für die Wirksamkeit nach dem IGeL-Monitor nicht ausreichend vorhanden sind?
Ich habe gehört, dass die Leistung nur über spezielle Verträge bezahlt wird. Wenn das aber ebenfalls aus den Beitragsgeldern bezahlt wird, sollte es entweder Kassenleistung werden oder gar nicht mehr bezahlt werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vie…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Laser- und Radiowelle bei Krampfadern [#163928]
Datum
15. August 2019 10:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kosten haben die Krankenkassen in den letzten 2 Jahren für Laser- und Radiowellentherapie bei Krampfadern aus den Versichertengeldern aufgewendet? Wieso ist diese Behandlung noch Leistung der Krankenkassen, obwohl die Nachweise für die Wirksamkeit nach dem IGeL-Monitor nicht ausreichend vorhanden sind? Ich habe gehört, dass die Leistung nur über spezielle Verträge bezahlt wird. Wenn das aber ebenfalls aus den Beitragsgeldern bezahlt wird, sollte es entweder Kassenleistung werden oder gar nicht mehr bezahlt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Laser- und Radiowelle bei Krampfadern [#163928]
Datum
15. August 2019 18:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte<Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
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