Sehr geehrte Frau Wittmann,
über die Plattform "Frag-den-Staat" haben Sie um Überlassung bisher entstandener Lastenhefte (sowie ähnliche Artefakte), die im Rahmen eines OZG-Umsetzungsprojektes beim BMAS angefallen sind, gebeten.
Lastenhefte beschreiben die Gesamtheit der Anforderungen des Auftraggebers an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers im Software-Bereich. Sie werden vom Auftraggeber im Regelfall in einer öffentlichen Ausschreibung verwendet und an mögliche interessierte Auftragnehmer verschickt.
Mit dem OZG-Umsetzungskonzept: Digitalisierung als Chance zur Politikgestaltung - Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat der Bund ein Programm-Management im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) etabliert, welches die Umsetzung mit den Ressorts steuert. Für diese Digitalisierungsprojekte stehen zentrale Basiskomponenten zur Verfügung, wie z. B. der Government-Site-Builder (GSB), das Formular-Management-System (FMS), eine E-Payment-Komponente oder das Verwaltungsportal des Bundes, über das alle Verwaltungsleistungen des Bundes zukünftig gesucht und gefunden werden können.
Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) gewährt lediglich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind.
Im Rahmen der ressortspezifischen OZG-Umsetzungsprojekte steht aus Nutzerperspektive die Digitalisierung der Antragsformulare im Vordergrund. Zur Erstellung dieser Komponenten hat das BMAS keine Lastenhefte erstellt. Daher kann ich Ihnen für die Digitalisierungsprojekte des Ressorts keine Lastenhefte zur Verfügung stellen.
Weiterführende Informationen zur OZG-Umsetzung werden regelmäßig auf der Webseite
informationsplattform.ozg-umsetzung.de aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen