Latein-App "Navigium"

-Alle Dokumente bezüglich der Einbindung der App "Navigium" in den Lateinunterricht,
-Eine Liste der Schulen in Schleswig-Holstein, die diese App kostenpflichtig verwenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Latein-App "Navigium" [#280011]
Datum
29. Mai 2023 21:53
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Alle Dokumente bezüglich der Einbindung der App "Navigium" in den Lateinunterricht,<< Antragsteller:in >> -Eine Liste der Schulen in Schleswig-Holstein, die diese App kostenpflichtig verwenden. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 29. Mai 2023 Sehr << Antrags…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 29. Mai 2023
Datum
12. Juni 2023 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> leider muss ich Ihren Antrag vom 29. Mai 2023 nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 IZG-SH ablehnen. Die Verwendung von Softwareanwendungen im Unterricht ist eine Entscheidung der jeweiligen Schule. Es liegen keine flächendeckenden Informationen zum Einsatz von Navigium an Schulen in Schleswig-Holstein vor. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Referat III 36 Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte - Brunswiker Straße 16 - 22 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen