"Lauschangriffe" auf baden-württembergische Rettungsleitstellen im Frühjahr 2022

Unter:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/sensible-funkdaten-abgehoert-notrufe-landen-im-netz-und-auf-whatsapp,SwTAmwC
heißt es am 07.02.22:
"
Lauschangriff auf Leitstelle: Alarmierungen landen im Netz

Sensible Daten der Integrierten Leitstelle Hochfranken sind in Internetforen aufgetaucht.
Sie könnten über einen manipulierten Funkmast abgegriffen worden sein.
Die Polizei ermittelt.
[...]
Sind weitere Leitstellen von Lauschangriffen betroffen?

Wie viele sensible Daten in Umlauf gebracht wurden, stehe noch nicht fest.
Unter anderem soll untersucht werden, ob die Informationen über einen manipulierten Funkmast abgegriffen wurden.
Bei der ILS Hochfranken gehe man von einem Zufallsfund aus.

Das Problem könnte unter Umständen weit mehr Leitstellen betreffen als nur die hochfränkische.
Neben den Daten im Internet sei auch mindestens eine WhatsApp-Gruppe entdeckt worden, in der Informationen aus Alarmierungen geteilt worden seien, heißt es aus der Leistelle Hochfranken.
[...]
"

Ferner schreibt das Bayerische Innenministerium in seinem Rundschreiben mit dem Zeichen "D2-0261-1-203" vom 14.04.22:
"
Inhalt der Alarmierungsdurchsagen im Analogfunk
[...]
bedauerlicher Weise wurde in Thüringen der Analogfunk unbefugt abgehört und die Alarmierungsdurchsagen über soziale Medien verbreitet.
Hiervon war auch eine bayerische Leitstelle betroffen.
Bis zur vollständigen Umstellung zur Alarmierung im Digitalfunk müssen daher die Alarmierungsdurchsagen auf nachfolgend genannte Inhalte beschränkt werden:
- Zuständige Einheit
- Weitere alarmierte Einheit
- Stichwort & Schlagwort
- Stadtteil bzw. Ortsteil / Gebietsbezeichnung
[...]
"

Meine Fragen:

1) Wieviele baden-württembergische Rettungsleitstellen waren von derartigen "Lauschangriffen" betroffen ?

2) Zitat Bayerischer Rundfunk: "Unter anderem soll untersucht werden, ob die Informationen über einen manipulierten Funkmast abgegriffen wurden."
Wieviele "manipulierte Funkmasten" sind Ihnen bislang bekannt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter: https:/…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Lauschangriffe" auf baden-württembergische Rettungsleitstellen im Frühjahr 2022 [#254857]
Datum
23. Juli 2022 10:10
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/sensible-funkdaten-abgehoert-notrufe-landen-im-netz-und-auf-whatsapp,SwTAmwC heißt es am 07.02.22: " Lauschangriff auf Leitstelle: Alarmierungen landen im Netz Sensible Daten der Integrierten Leitstelle Hochfranken sind in Internetforen aufgetaucht. Sie könnten über einen manipulierten Funkmast abgegriffen worden sein. Die Polizei ermittelt. [...] Sind weitere Leitstellen von Lauschangriffen betroffen? Wie viele sensible Daten in Umlauf gebracht wurden, stehe noch nicht fest. Unter anderem soll untersucht werden, ob die Informationen über einen manipulierten Funkmast abgegriffen wurden. Bei der ILS Hochfranken gehe man von einem Zufallsfund aus. Das Problem könnte unter Umständen weit mehr Leitstellen betreffen als nur die hochfränkische. Neben den Daten im Internet sei auch mindestens eine WhatsApp-Gruppe entdeckt worden, in der Informationen aus Alarmierungen geteilt worden seien, heißt es aus der Leistelle Hochfranken. [...] " Ferner schreibt das Bayerische Innenministerium in seinem Rundschreiben mit dem Zeichen "D2-0261-1-203" vom 14.04.22: " Inhalt der Alarmierungsdurchsagen im Analogfunk [...] bedauerlicher Weise wurde in Thüringen der Analogfunk unbefugt abgehört und die Alarmierungsdurchsagen über soziale Medien verbreitet. Hiervon war auch eine bayerische Leitstelle betroffen. Bis zur vollständigen Umstellung zur Alarmierung im Digitalfunk müssen daher die Alarmierungsdurchsagen auf nachfolgend genannte Inhalte beschränkt werden: - Zuständige Einheit - Weitere alarmierte Einheit - Stichwort & Schlagwort - Stadtteil bzw. Ortsteil / Gebietsbezeichnung [...] " Meine Fragen: 1) Wieviele baden-württembergische Rettungsleitstellen waren von derartigen "Lauschangriffen" betroffen ? 2) Zitat Bayerischer Rundfunk: "Unter anderem soll untersucht werden, ob die Informationen über einen manipulierten Funkmast abgegriffen wurden." Wieviele "manipulierte Funkmasten" sind Ihnen bislang bekannt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> eingangs weise ich darauf hin, dass Ihre Anfrage nach hiesiger Bewertung …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: "Lauschangriffe" auf baden-württembergische Rettungsleitstellen im Frühjahr 2022 [#254857]
Datum
3. August 2022 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eingangs weise ich darauf hin, dass Ihre Anfrage nach hiesiger Bewertung nicht unter das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) fällt und daher als reguläre Bürgeranfrage behandelt wurde. Wie Ihnen in ähnlich gelagerten und die Alarmierung betreffenden Anfragen bereits mitgeteilt, sind in Baden-Württemberg nach § 4 Absatz 3 Feuerwehrgesetz die Stadt- und Landkreise für den Aufbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen für die Alarmierung der Feuerwehren zuständig. Diese Aufgabe wird als weisungsfreie Pflichtaufgabe im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung erledigt. Der Rettungsdienst in Baden-Württemberg wird von den Rettungsdienstorganisationen als gesetzliche Leistungsträger und den Kostenträgern eigenständig und eigenverantwortlich wahrgenommen. Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung sind diese folglich als Betreiber für die Kommunikationsnetze zuständig. Zu Ihren Fragen, ob Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr von "Lauschangriffen" betroffen waren oder es eine "Manipulation von Funkmasten" gegeben hat, sind beim Innenministerium Baden-Württemberg keine Fälle bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: "Lauschangriffe" auf baden-württembergische Rettungsleitstellen im Frühjahr 2022 [#254857]
Datum
3. August 2022 21:01
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254857/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>