"Layla" und andere verbotene Kunst
1a.) Liste aller Musikstücke (Interpret, Titel, ggfs. Version), welche auf Volksfesten in Würzburg nicht abgespielt und/oder live aufgeführt werden dürfen
2a.) Welche Stelle entscheidet über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Liste und anhand welcher Kriterien?
Sofern eine solche Liste nicht existiert, senden sie mir alternativ zu:
1b.) Liste aller Attribute von Musikstücken, die zu einem Aufführungsverbot bei Volksfesten führen
2b.) Welche Stelle entscheidet aufgrund welcher Kritrien, ob ein Musikstück das genannte Attribut erfüllt und wie wird dabei die künstlerische Freiheit sichergestellt?
3.) Wird den Betroffenen (Künstler*innen, Schausteller*innen, ...) die Möglichkeit gegeben, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen?
4.) Erteilt die Stadt Würzburg Auftrittsverbote an Künstler*innen, welche in der Vergangenheit durch sexistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte (Witze, Musiktexte, ...) aufgefallen sind? Wenn ja, welche Künstler*innen sind davon betroffen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Juli 2022
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16. August 2022
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