"Layla" und andere verbotene Kunst

1a.) Liste aller Musikstücke (Interpret, Titel, ggfs. Version), welche auf Volksfesten in Würzburg nicht abgespielt und/oder live aufgeführt werden dürfen
2a.) Welche Stelle entscheidet über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Liste und anhand welcher Kriterien?

Sofern eine solche Liste nicht existiert, senden sie mir alternativ zu:
1b.) Liste aller Attribute von Musikstücken, die zu einem Aufführungsverbot bei Volksfesten führen
2b.) Welche Stelle entscheidet aufgrund welcher Kritrien, ob ein Musikstück das genannte Attribut erfüllt und wie wird dabei die künstlerische Freiheit sichergestellt?

3.) Wird den Betroffenen (Künstler*innen, Schausteller*innen, ...) die Möglichkeit gegeben, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen?

4.) Erteilt die Stadt Würzburg Auftrittsverbote an Künstler*innen, welche in der Vergangenheit durch sexistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte (Witze, Musiktexte, ...) aufgefallen sind? Wenn ja, welche Künstler*innen sind davon betroffen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadtverwaltung Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Layla" und andere verbotene Kunst [#253227]
Datum
13. Juli 2022 14:21
An
Stadtverwaltung Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1a.) Liste aller Musikstücke (Interpret, Titel, ggfs. Version), welche auf Volksfesten in Würzburg nicht abgespielt und/oder live aufgeführt werden dürfen 2a.) Welche Stelle entscheidet über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Liste und anhand welcher Kriterien? Sofern eine solche Liste nicht existiert, senden sie mir alternativ zu: 1b.) Liste aller Attribute von Musikstücken, die zu einem Aufführungsverbot bei Volksfesten führen 2b.) Welche Stelle entscheidet aufgrund welcher Kritrien, ob ein Musikstück das genannte Attribut erfüllt und wie wird dabei die künstlerische Freiheit sichergestellt? 3.) Wird den Betroffenen (Künstler*innen, Schausteller*innen, ...) die Möglichkeit gegeben, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen? 4.) Erteilt die Stadt Würzburg Auftrittsverbote an Künstler*innen, welche in der Vergangenheit durch sexistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte (Witze, Musiktexte, ...) aufgefallen sind? Wenn ja, welche Künstler*innen sind davon betroffen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung Würzburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 253227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253227/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Würzburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei schicke ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 13.07.2022…
Von
Stadtverwaltung Würzburg
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.07.2022 "Layla" und andere verbotene Kunst
Datum
28. Juli 2022 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei schicke ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 13.07.2022 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen