Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen

Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden.
Unter diesen Transporten befanden sich, nach Mitteilung des BMEL, auch Transporte deren Genehmigung durch Veterinärbehörden des Bundeslandes Brandenburg erteilt wurde.
Und zwar waren dies
- im Juli 2017 -42- Transporte,
- im August 2017 -62- und
- im Juli 2018 -10- Transporte.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg konnte meine dorthin gerichtete diesbezügliche Anfrage nicht beantworten und hat auf die Zuständigkeit der Landkreise verwiesen.

Daher bitte ich den Landkreis Havelland folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind von den o.a. Transporten einzelne oder evtl. alle durch den Landkreis Havelland genehmigt worden?

- Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt.

- Falls Transporte durch den Landkreis Havelland genehmigt wurden:
2. a) Wieviele der o.a. Transporte sind durch den Landkreis Havelland genehmigt worden (bitte - wenn möglich und es Ihnen keine Umstände macht - mit Datumsangabe des Transportbeginns)?
2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)?

Es wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mir angesichts der üblicherweise geforderten Gebührensätze des Landkreises Havelland die Antworten leisten kann...
Ggf. gedenke ich dann aber für jeden einzelnen der unter Ziff. 2. a) aufgeführten Transporte eine individuelle weitere Anfrage zu stellen.

3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die klimatischen Bedingungen/Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)?
3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben vom Landkreis Havelland auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft?
4. Wurden vom Landkreis Havelland Transporte genehmigt, bei denen bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen?

Und, falls Transporte durch den Landkreis Havelland genehmigt wurden, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen waren, ist
5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel durch den Landkreis Havelland erfolgt?

Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich zunächst.

Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen [#168378]
Datum
11. Oktober 2019 22:32
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden. Unter diesen Transporten befanden sich, nach Mitteilung des BMEL, auch Transporte deren Genehmigung durch Veterinärbehörden des Bundeslandes Brandenburg erteilt wurde. Und zwar waren dies - im Juli 2017 -42- Transporte, - im August 2017 -62- und - im Juli 2018 -10- Transporte. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg konnte meine dorthin gerichtete diesbezügliche Anfrage nicht beantworten und hat auf die Zuständigkeit der Landkreise verwiesen. Daher bitte ich den Landkreis Havelland folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind von den o.a. Transporten einzelne oder evtl. alle durch den Landkreis Havelland genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls Transporte durch den Landkreis Havelland genehmigt wurden: 2. a) Wieviele der o.a. Transporte sind durch den Landkreis Havelland genehmigt worden (bitte - wenn möglich und es Ihnen keine Umstände macht - mit Datumsangabe des Transportbeginns)? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Es wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mir angesichts der üblicherweise geforderten Gebührensätze des Landkreises Havelland die Antworten leisten kann... Ggf. gedenke ich dann aber für jeden einzelnen der unter Ziff. 2. a) aufgeführten Transporte eine individuelle weitere Anfrage zu stellen. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die klimatischen Bedingungen/Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben vom Landkreis Havelland auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurden vom Landkreis Havelland Transporte genehmigt, bei denen bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls Transporte durch den Landkreis Havelland genehmigt wurden, die auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen waren, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel durch den Landkreis Havelland erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich zunächst. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
1,6 MB