Lebenserwartung nach Rentenpunkten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wie hat sich nach Kenntnis des Robert-Koch-Instituts die fernere Lebenserwartung von Rentenversicherten über 65 Jahre mit
a) 30-39 Entgeltpunkten und
b) 65+ Entgeltpunkten
in Deutschland seit 1995 bis heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

Die letzte Auswertung dazu liegt bereits viele Jahre zurück. Falls Sie keine aktuellen Ergebnisse dazu haben, bitte ich Sie um eine Anfertigung einer solchen Auswertung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 3 Follower:innen
Ina Alles
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hat sich nach Kenntnis des Robert…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ina Alles
Betreff
Lebenserwartung nach Rentenpunkten [#275561]
Datum
12. April 2023 11:46
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hat sich nach Kenntnis des Robert-Koch-Instituts die fernere Lebenserwartung von Rentenversicherten über 65 Jahre mit a) 30-39 Entgeltpunkten und b) 65+ Entgeltpunkten in Deutschland seit 1995 bis heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)? Die letzte Auswertung dazu liegt bereits viele Jahre zurück. Falls Sie keine aktuellen Ergebnisse dazu haben, bitte ich Sie um eine Anfertigung einer solchen Auswertung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ina Alles Anfragenr: 275561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275561/ Postanschrift Ina Alles << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ina Alles

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.04.2023 Sehr geehrte Frau Alles, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 1…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.04.2023
Datum
14. April 2023 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Alles, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 12.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0043 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen