Lebenshaltungsbericht Washington

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Den aktuellen Lebenshaltungsbericht der Deutschen Botschaft in Washington, DC, USA

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Lebenshaltungsbericht d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Lebenshaltungsbericht Washington [#285920]
Datum
11. August 2023 10:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Lebenshaltungsbericht der Deutschen Botschaft in Washington, DC, USA
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 285920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285920/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eing…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage "Lebenshaltungsbericht Washington" Vg.-Nr. 325-2023
Datum
16. August 2023 15:49
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB
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8,7 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß

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Auswärtiges Amt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
23. August 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
906,5 KB
5,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beantragen Sie Zugang zu folgenden Informationen: „aktueller Lebenshaltungsbericht der Botschaft Washington, D.C. USA“ Hierzu ergeht folgender "Bescheid: Ihrem Antrag wird überwiegend stattgegeben. Anliegend übersende ich Ihnen die angefragten Informationen mit Schwärzungen schützenswerter öffentlicher und privater Belange. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Sind jedoch die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlusstatbestände §§ 3 - 6 IFG erfüllt, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Personenbezogene Daten Dritter, §5 Abs. 1 IFG Das Auswärtige Amt hat einige Daten und Informationen Dritter geschwärzt. Bei diesen Daten handelt es sich nicht um Bearbeiterdaten gem. § 5 Abs. 4 IFG. Daher darf Zugang zu diesen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat (§ 5 Abs. 1 IFG). Zur Vermeidung von Kosten hat das Auswärtige Amt auf die Durchführung eines (zeit)aufwändigen Drittbeteiligungsverfahrens verzichtet. Sollten Sie mit diesem Verfahren allerdings nicht einverstanden sein, müssten Sie Ihren Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG begründen. Anschließend wären die Drittbetroffenen gemäß § 5 Abs. 1 IFG ii. V.m. §§ Abs. 1 IFG zu beteiligen. Das Auswärtige Amt geht aber davon aus, dass diese Daten ohnehin nicht von Belang für Sie sind. Im Einzelnen wurden geschwärzt: Seite 25: Kontakdaten an den Schulen (sofern nicht auf Website der Schulen öffentlich verfügbar) Seite 27: Wertende Aussagen bisheriger Eltern, Kontaktdaten an den Schulen für Kinder mit Lernschwächen Seite 28: personenbezogene Kontaktdaten/ehrenamtliche Ansprechpartner unter den Eltern an der Botschaft (bis auf DMA) Seite 29: personenbezogene Kontaktdaten einer Ansprechperson für mitausreisenden Ehegatten/Partnern bzw. Ehegattinnen/Partnerinnen Mit freundlichen Grüßen Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Auswärtigen Amt in Berlin oder Bonn erhoben werden.

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