Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien

Anfrage an: Studierendenwerk Bonn

Informationen über das Aufkommen von Lebensmittel-Müll/-Abfall in Ihren Mensen, Cafeterien sowie ähnlichen Einrichtungen.

Insbesondere frage ich an:
1. die Menge an Lebensmitteln, die Sie durchschnittlich (pro Woche/Monat etc.) einkaufen bzw. anderweitig erhalten, um untere Punkte in Relation zu setzen.
2. Welchen Anteil dieser Lebensmittel Sie nicht verarbeiten bzw. nicht dem Verkauf/Verzehr zuführen. Bitte in relativen Zahlen (in Prozent) und absoluten Zahlen (bspw. Tonnen) angeben.
3. eine Übersicht über die Menge an Lebensmitteln, die durchschnittlich in Ihren Einrichtungen in absoluten Zahlen entsorgt werden.
3.1. die Menge an Abfall/Müll, der bei der Verarbeitung von Lebensmitteln (noch vor Verkauf) entsteht.
3.2. die Menge an Lebensmitteln, die verarbeitet wurden, dann jedoch (bspw. nach Küchenschluss/beim Schließen der Mensen/Cafeterien/…) durchschnittlich entsorgt werden, weil sie nicht verkauft wurden ("liegen bleiben").
3.3. eine Kostenübersicht aller Kosten (mittelbar wie unmittelbar) für die Entsorgung der Lebensmittel.
3.4. wenn vorhanden, eine Liste der Maßnahmen (z.B. gesenkter Preis vor Schließung) um das Entsorgen von Lebensmitteln zu verhindern.
4. Wie viele Lebensmittel (in Prozent) Sie an Tafeln oder ähnliche Einrichtungen spenden und wie viel Prozent Sie (nach Ladenschluss) für einen gesenkten Preis verkaufen, falls dies getan wird.
5. falls vorhanden, eine historische Darstellung der Punkte 1 bis 4.
6. Verträge und Vertragsunterlagen mit entsprechenden Unternehmen, die von Ihnen für die Entsorgung von Abfällen beauftragt wurden, falls vorhanden. Sie können personenbezogene Daten (wie Namen) schwärzen.

Bitte alle Punkte nach allen von Ihnen betriebenen Standorten (Mensen, Cafeterien etc.) aufschlüsseln.

Falls eine Angabe der Menge (des Gewichtes) nicht möglich ist, so ist auch die Angabe des Wertes (in Euro) der Lebensmittel möglich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Studierendenwerk Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien [#152745]
Datum
27. Juni 2019 17:54
An
Studierendenwerk Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über das Aufkommen von Lebensmittel-Müll/-Abfall in Ihren Mensen, Cafeterien sowie ähnlichen Einrichtungen. Insbesondere frage ich an: 1. die Menge an Lebensmitteln, die Sie durchschnittlich (pro Woche/Monat etc.) einkaufen bzw. anderweitig erhalten, um untere Punkte in Relation zu setzen. 2. Welchen Anteil dieser Lebensmittel Sie nicht verarbeiten bzw. nicht dem Verkauf/Verzehr zuführen. Bitte in relativen Zahlen (in Prozent) und absoluten Zahlen (bspw. Tonnen) angeben. 3. eine Übersicht über die Menge an Lebensmitteln, die durchschnittlich in Ihren Einrichtungen in absoluten Zahlen entsorgt werden. 3.1. die Menge an Abfall/Müll, der bei der Verarbeitung von Lebensmitteln (noch vor Verkauf) entsteht. 3.2. die Menge an Lebensmitteln, die verarbeitet wurden, dann jedoch (bspw. nach Küchenschluss/beim Schließen der Mensen/Cafeterien/…) durchschnittlich entsorgt werden, weil sie nicht verkauft wurden ("liegen bleiben"). 3.3. eine Kostenübersicht aller Kosten (mittelbar wie unmittelbar) für die Entsorgung der Lebensmittel. 3.4. wenn vorhanden, eine Liste der Maßnahmen (z.B. gesenkter Preis vor Schließung) um das Entsorgen von Lebensmitteln zu verhindern. 4. Wie viele Lebensmittel (in Prozent) Sie an Tafeln oder ähnliche Einrichtungen spenden und wie viel Prozent Sie (nach Ladenschluss) für einen gesenkten Preis verkaufen, falls dies getan wird. 5. falls vorhanden, eine historische Darstellung der Punkte 1 bis 4. 6. Verträge und Vertragsunterlagen mit entsprechenden Unternehmen, die von Ihnen für die Entsorgung von Abfällen beauftragt wurden, falls vorhanden. Sie können personenbezogene Daten (wie Namen) schwärzen. Bitte alle Punkte nach allen von Ihnen betriebenen Standorten (Mensen, Cafeterien etc.) aufschlüsseln. Falls eine Angabe der Menge (des Gewichtes) nicht möglich ist, so ist auch die Angabe des Wertes (in Euro) der Lebensmittel möglich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien“ …
An Studierendenwerk Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien [#152745]
Datum
31. Juli 2019 18:33
An
Studierendenwerk Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien“ vom 27.06.2019 (#152745) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 27.06.2019 sowie Ihre Erinnerung vom 31.07.2019 u…
Von
Studierendenwerk Bonn
Betreff
Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien [#152745]
Datum
2. August 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 27.06.2019 sowie Ihre Erinnerung vom 31.07.2019 und möchte Sie über den Stand Ihrer Anfrage informieren: Aktuell sind wir damit beschäftigt, die von Ihnen geforderten Daten zu erheben. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich jedoch um Fragestellungen, deren Beantwortung aufwendig zu recherchieren ist, da wir die abgefragten Daten gar nicht bzw. nicht standardisiert erheben. Hinzu kommen urlaubsbedingte Abwesenheiten. Ich gehe davon aus, dass wir Ihnen die Beantwortung der Fragen – soweit möglich – bis zum 16.08.2019 zukommen lassen können und bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Studierendenwerk Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in am 27.06.2019 haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG …
Von
Studierendenwerk Bonn
Betreff
AW: Lebensmittel-Müll/-Abfall in Mensen/Cafeterien [#152745]
Datum
15. August 2019 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in am 27.06.2019 haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG an uns gestellt. Mit diesem wünschen Sie Informationen über das Aufkommen von Lebensmittel-Müll/-Abfall in unseren Mensen, Cafeterien sowie ähnlichen Einrichtungen. Insbesondere fragten Sie an: 1. die Menge an Lebensmitteln, die Sie durchschnittlich (pro Woche/Monat etc.) einkaufen bzw. anderweitig erhalten, um untere Punkte in Relation zu setzen. 2. Welchen Anteil dieser Lebensmittel Sie nicht verarbeiten bzw. nicht dem Verkauf/Verzehr zuführen. Bitte in relativen Zahlen (in Prozent) und absoluten Zahlen (bspw. Tonnen) angeben. 3. eine Übersicht über die Menge an Lebensmitteln, die durchschnittlich in Ihren Einrichtungen in absoluten Zahlen entsorgt werden. 3.1. die Menge an Abfall/Müll, der bei der Verarbeitung von Lebensmitteln (noch vor Verkauf) entsteht. 3.2. die Menge an Lebensmitteln, die verarbeitet wurden, dann jedoch (bspw. nach Küchenschluss/beim Schließen der Mensen/Cafeterien/…) durchschnittlich entsorgt werden, weil sie nicht verkauft wurden ("liegen bleiben"). 3.3. eine Kostenübersicht aller Kosten (mittelbar wie unmittelbar) für die Entsorgung der Lebensmittel. 3.4. wenn vorhanden, eine Liste der Maßnahmen (z.B. gesenkter Preis vor Schließung) um das Entsorgen von Lebensmitteln zu verhindern. 4. Wie viele Lebensmittel (in Prozent) Sie an Tafeln oder ähnliche Einrichtungen spenden und wie viel Prozent Sie (nach Ladenschluss) für einen gesenkten Preis verkaufen, falls dies getan wird. 5. falls vorhanden, eine historische Darstellung der Punkte 1 bis 4. 6. Verträge und Vertragsunterlagen mit entsprechenden Unternehmen, die von Ihnen für die Entsorgung von Abfällen beauftragt wurden, falls vorhanden. Sie können personenbezogene Daten (wie Namen) schwärzen. Bitte alle Punkte nach allen von Ihnen betriebenen Standorten (Mensen, Cafeterien etc.) aufschlüsseln. Folgende Antworten können wir Ihnen mitteilen: Zu Punkt 1: Anbei haben wir Ihnen eine Liste beigefügt, aus der Sie entnehmen können, wie sich unsere Durchschnittsbestellmengen nach Warengruppen sortiert zusammensetzen. Aufgrund der Vielzahl von Artikeln müssen wir unsere Artikel in Warengruppen darstellen. Da sich der Artikelstamm im vierstelligen Bereich bewegt, ist eine detailliertere Auswertung nicht möglich bzw. würde einen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich ziehen. Eine Darstellung nach einzelnen Artikeln wäre unübersichtlich und nicht praktikabel. Zu Punkt 2: Die Lebensmittel, die wir nicht verarbeiten bzw. nicht dem Verkauf oder dem Verzehr zuführen, werden, wenn möglich, von uns an die Foodsaver übergeben. Lebensmittel, die für die Foodsaver ungeeignet sind, werden von uns entsorgt. Die Abgabe an die Foodsaver bzw. der Verderb je Monat ist aus der beigefügten Liste zu entnehmen. Da wir buchhalterisch keine Unterscheidung dieser beiden Arten vornehmen, können wir Ihnen diesbezüglich keine detailliertere Auskunft geben. Zu Punkt 3: siehe Punkt 2. Weitere Aufstellungen/Auswertungen können systemtechnisch nicht erfolgen. Zu Punkt 3.1: Die Menge an Abfall/Müll, die bei der Verarbeitung von Lebensmitteln (noch vor Verkauf) entsteht, ist nicht ermittelbar. Hierzu werden keine Listen bzw. Statistiken geführt. Zu Punkt 3.2: siehe Punkt 3 Zu Punkt 3.3: Zu diesem Punkt können wir Ihnen aufgrund von ausschreibungsrelevanten Inhalten keine Angaben machen. Sollten potentielle Lieferanten diese Informationen erhalten, so hätten Sie bei zukünftigen Ausschreibungen einen Vorteil bei der Angebotsabgabe. Daher sind Angaben hierzu nicht zulässig. Zu Punkt 3.4: Grundsätzlich werden bei uns die Preise nicht kurz vor Ladenschluss gesenkt. Die verwertbaren Lebensmittel werden, wie in Punkt 2 beschrieben, den Foodsavern übergeben. Zu Punkt 4: Siehe Punkt 2 & 3.4 Zu Punkt 5: Eine historische Darstellung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, da unser Rechnungswesen (Controlling (Berichtswesen)) in früheren Zeiten nicht die Komplexität der Daten bereitgestellt hat, um zum jetzigen Zeitpunkt auf die von Ihnen gewünschten Daten zurückgreifen und diese in den entsprechenden Kontext bringen zu können. Zu Punkt 6: Da wir dazu verpflichtet sind, Ausschreibungen am Markt durchzuführen, können wir Ihnen keinerlei Verträge bzw. Vertragsunterlagen zur Verfügung stellen. Durch die Offenlegung der Verträge könnten sich potentielle Bieter am Markt einen Vorteil verschaffen. Des weiteren bewegen wir uns hier im Bereich von Geschäftsgeheimnissen und unsere Vertragspartner müssten ebenso einer Offenlegung der Vertragsunterlagen zustimmen. Eine Aufschlüsselung aller Punkte nach betriebenen Standorten können wir leider nicht durchführen, da unsere Auswertungen auf Liefereingängen basieren. Da sich z.B. Mensen und Cafeterien ein Lager teilen, ist eine Aufteilung hier nicht möglich. Der Austausch von Lebensmitteln zwischen unseren einzelnen Mensen oder Cafeterien, um Spitzen abzudecken, erschwert die Aufschlüsselung ebenso bzw. würde das Ergebnis verfälschen. Obwohl wir leider bei der Beantwortung einiger Ihrer Fragen gehemmt sind, hoffen wir, dass wir der Beantwortung Ihrer Fragen zufriedenstellend nachgekommen sind. Mit freundlichen Grüßen