Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger*innen

Ist es richtig, dass zunächst in Hessen die nicht geimpften Bürger von der Lebensmittelversorgung ausgeschlossen werden sollen? Dass in den Supermärkten ggf. nur noch geimpfte und genesene Bürger einkaufen können. Falls ja, wie verträgt sich das mit dem Grundgesetz und will man allen ernstes einen Teil der Bürger verhungern und verdursten lassen?

Erst kürzlich wurde von der Bundesregierung so ein Szenario ausgeschlossen - jetzt wird es Realität?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    17. November 2021
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Sabine Boje
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es richtig, d…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen Details
Von
Sabine Boje
Betreff
Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger*innen [#231168]
Datum
14. Oktober 2021 23:01
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es richtig, dass zunächst in Hessen die nicht geimpften Bürger von der Lebensmittelversorgung ausgeschlossen werden sollen? Dass in den Supermärkten ggf. nur noch geimpfte und genesene Bürger einkaufen können. Falls ja, wie verträgt sich das mit dem Grundgesetz und will man allen ernstes einen Teil der Bürger verhungern und verdursten lassen? Erst kürzlich wurde von der Bundesregierung so ein Szenario ausgeschlossen - jetzt wird es Realität?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Boje Anfragenr: 231168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231168/ Postanschrift Sabine Boje << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Boje

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