Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in mehreren Presseartikeln ist zu lesen, dass die gegen Corona ungeimpfte Bevölkerung in kürze nur noch mit einem Antigen-Test in verschiedenen Geschäften einkaufen soll - dazu gehören dann auch Besorgungen zum täglichen Leben (Lebensmittel). Ist diese Information richtig?
Um eine schnelle und verbindliche Beantwortung wird gebeten. Sofern die Informationen durch die Presse richtig sind, bitte ich auch um eine Begründung und die Rechtsgrundlagen.
Des Weiteren bitte ich um Auskunft, wieviele gegen Corona geimpfte Personen sich trotzdem mit dem Virus infiziert haben und wieviele dieser Personen erkrankt sind und/oder im Krankenhaus behandelt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Boje
Anfragenr: 226368
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Sabine Boje
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Drogeriemärkte, Banken und Post gelten zur Zeit noch als "systemrelevant" - in diesem Staat weiß man aber nie, wann der Ungeimpfte auch dort mit Repressalien zu rechnen hat. Inzwischen sind aber eigentlich eher die Geimpften das Problem, ungetestet verbreiten sie das Virus immer weiter!
VG, Sabine Boje