Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger*innen

in mehreren Presseartikeln ist zu lesen, dass die gegen Corona ungeimpfte Bevölkerung in kürze nur noch mit einem Antigen-Test in verschiedenen Geschäften einkaufen soll - dazu gehören dann auch Besorgungen zum täglichen Leben (Lebensmittel). Ist diese Information richtig?

Um eine schnelle und verbindliche Beantwortung wird gebeten. Sofern die Informationen durch die Presse richtig sind, bitte ich auch um eine Begründung und die Rechtsgrundlagen.

Des Weiteren bitte ich um Auskunft, wieviele gegen Corona geimpfte Personen sich trotzdem mit dem Virus infiziert haben und wieviele dieser Personen erkrankt sind und/oder im Krankenhaus behandelt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
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Sabine Boje
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in mehreren Press…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sabine Boje
Betreff
Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger*innen [#226368]
Datum
8. August 2021 17:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in mehreren Presseartikeln ist zu lesen, dass die gegen Corona ungeimpfte Bevölkerung in kürze nur noch mit einem Antigen-Test in verschiedenen Geschäften einkaufen soll - dazu gehören dann auch Besorgungen zum täglichen Leben (Lebensmittel). Ist diese Information richtig? Um eine schnelle und verbindliche Beantwortung wird gebeten. Sofern die Informationen durch die Presse richtig sind, bitte ich auch um eine Begründung und die Rechtsgrundlagen. Des Weiteren bitte ich um Auskunft, wieviele gegen Corona geimpfte Personen sich trotzdem mit dem Virus infiziert haben und wieviele dieser Personen erkrankt sind und/oder im Krankenhaus behandelt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Boje Anfragenr: 226368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226368/ Postanschrift Sabine Boje << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Boje
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger innen [#226368] Sehr geehrte Frau Boje, zu Ihrer unte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger innen [#226368]
Datum
11. August 2021 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Boje, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger innen [#226368] Sehr geehrte Frau Boje, vielen Dank für Ihre E-Mail v…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Lebensmitteleinkäufe - ungeimpfte Bürger innen [#226368]
Datum
13. August 2021 21:51
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Frau Boje, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. August 2021. Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021, den Sie auf folgender Internetseite finden https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beratung-1949504, sieht keine Testpflicht für den Zugang von Lebensmittelgeschäften vor. Mit freundlichen Grüßen