Lebensmittelngipfel

Anfrage an: Bundeskanzleramt

bezüglich des Lebensmitteln-Gipfels im Kanzleramt, der "billigen Lebensmitteln" und der möglichen Preiserhöhungen möchte ich gerne feststellen, wie stellt sich die Politik vor die Lebensmittelpreise zu erhöhen ohne den monatlichen Hartz IV-Satz für Lebensmitteln von ca. 148€ nicht zu erhöhen?
Oder fallen dann für Hartz IV-Empfänger jeweils eine bis zwei Wochen im Monat aus? Weil am Ende des Monats momentan nichts übrig bleibt, dann wird es aber eben in der Mitte des Monats ausfallen. Oder sind bei der Preissteigerungen für Lebensmitteln die Senkung der Stromkosten und kostenlose Monatstickets geplant, damit dieses Geld für die Lebensmitteln ausgegeben werden können?
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche eine ausführlich begründete Antwort.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 0 Follower:innen
Skur Hahn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezüglich d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Skur Hahn
Betreff
Lebensmittelngipfel [#179178]
Datum
4. Februar 2020 01:13
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezüglich des Lebensmitteln-Gipfels im Kanzleramt, der "billigen Lebensmitteln" und der möglichen Preiserhöhungen möchte ich gerne feststellen, wie stellt sich die Politik vor die Lebensmittelpreise zu erhöhen ohne den monatlichen Hartz IV-Satz für Lebensmitteln von ca. 148€ nicht zu erhöhen? Oder fallen dann für Hartz IV-Empfänger jeweils eine bis zwei Wochen im Monat aus? Weil am Ende des Monats momentan nichts übrig bleibt, dann wird es aber eben in der Mitte des Monats ausfallen. Oder sind bei der Preissteigerungen für Lebensmitteln die Senkung der Stromkosten und kostenlose Monatstickets geplant, damit dieses Geld für die Lebensmitteln ausgegeben werden können? Ich bedanke mich im Voraus und wünsche eine ausführlich begründete Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Skur Hahn Anfragenr: 179178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179178 Postanschrift Skur Hahn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Skur Hahn

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Bundeskanzleramt
WG: K-200 800/20/0001 Hahn, Skur
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-200 800/20/0001 Hahn, Skur
Datum
30. März 2020 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
740,5 KB