Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs

- ob ein externen Kaufmann/Unternehmen mit dem den „Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pflegeprodukten” (vgl. § 22 StVollzG) beauftragt wurde, oder dies die Anstalt selbst erledigt
- den aktuellen Preiskatalog und den Bestellkatalog bzw. Bestelllisten und Bestellformular für Lebensmittel in der JVA inklusive Preisen
- den/die aktuellen Bilderkatalog(e), falls vorhanden, welcher/welche die Produkte (bspw.) mit Markennamen, Bildern, Inhaltsstoffen sowie Allergiehinweisen auflistet
- falls nicht aus vorherigen Angaben hervor gehend (alternativ) den aktuellen Preis für Mineralwasser normiert auf eine Mengenangabe (also bspw. pro Liter) sowie den aktuellen Preis für Zigaretten ebenfalls normiert
- Umsatzanteil/Anteil der Verkäufe der einzelnen Artikel, sofern eine solche Statistik vorhanden ist, insbesondere den Umsatz von Mineralwasser sowie von Tabakwaren bzw. Zigaretten in Prozent am Gesamtumsatz
- die aktuelle Regelung zu (Lebensmittel)Paketen, welche die verbotenen bzw. erlaubten Dinge auflistet, die an Insassen gesendet werden dürfen
- eventuell vorhandene schriftliche Stellungnahmen, Schriftverkehr, Statements oder ähnliche Dokumente der Gefangenenmitverantwortung bzw., sofern vorhanden, Gefangeneninteressenvertretung (gemäß § 160 StVollzG) zu dem Thema
- optional weitere Informationen bzw. Statements, Erläuterungen oder Erklärungen zu dem Thema Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in Ihrer JVA, sofern Sie diese abgeben wollen

Bitte geben Sie den zeitlichen Stand der Dokumente an, sofern nicht aus diesen ersichtlich.
Gemäß Datennutzungsgesetz (DNG) bitte ich Sie, mir die Informationen, falls vorhanden, in einem maschinenlesbaren Format (z.B. Excel oder CSV) zuzusenden.

Hintergrund der Anfrage ist eine Recherche der taz zu schon vor der Inflation 2022 wesentlich erhöhten Lebensmittelpreisen in JVAs.[1]

[1] https://taz.de/Teures-Essen-in-Gefaengnissen/!5867768/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - ob ein exte…
An Justizvollzugsanstalt Rockenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs [#257159]
Datum
16. August 2022 09:42
An
Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- ob ein externen Kaufmann/Unternehmen mit dem den „Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pflegeprodukten” (vgl. § 22 StVollzG) beauftragt wurde, oder dies die Anstalt selbst erledigt - den aktuellen Preiskatalog und den Bestellkatalog bzw. Bestelllisten und Bestellformular für Lebensmittel in der JVA inklusive Preisen - den/die aktuellen Bilderkatalog(e), falls vorhanden, welcher/welche die Produkte (bspw.) mit Markennamen, Bildern, Inhaltsstoffen sowie Allergiehinweisen auflistet - falls nicht aus vorherigen Angaben hervor gehend (alternativ) den aktuellen Preis für Mineralwasser normiert auf eine Mengenangabe (also bspw. pro Liter) sowie den aktuellen Preis für Zigaretten ebenfalls normiert - Umsatzanteil/Anteil der Verkäufe der einzelnen Artikel, sofern eine solche Statistik vorhanden ist, insbesondere den Umsatz von Mineralwasser sowie von Tabakwaren bzw. Zigaretten in Prozent am Gesamtumsatz - die aktuelle Regelung zu (Lebensmittel)Paketen, welche die verbotenen bzw. erlaubten Dinge auflistet, die an Insassen gesendet werden dürfen - eventuell vorhandene schriftliche Stellungnahmen, Schriftverkehr, Statements oder ähnliche Dokumente der Gefangenenmitverantwortung bzw., sofern vorhanden, Gefangeneninteressenvertretung (gemäß § 160 StVollzG) zu dem Thema - optional weitere Informationen bzw. Statements, Erläuterungen oder Erklärungen zu dem Thema Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in Ihrer JVA, sofern Sie diese abgeben wollen Bitte geben Sie den zeitlichen Stand der Dokumente an, sofern nicht aus diesen ersichtlich. Gemäß Datennutzungsgesetz (DNG) bitte ich Sie, mir die Informationen, falls vorhanden, in einem maschinenlesbaren Format (z.B. Excel oder CSV) zuzusenden. Hintergrund der Anfrage ist eine Recherche der taz zu schon vor der Inflation 2022 wesentlich erhöhten Lebensmittelpreisen in JVAs.[1] [1] https://taz.de/Teures-Essen-in-Gefaengnissen/!5867768/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257159/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise …
An Justizvollzugsanstalt Rockenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs [#257159]
Datum
23. September 2022 01:05
An
Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs“ vom 16.08.2022 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257159/

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Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email vom 16.08.2022 habe ich erhalten und bedanke mich für Ihr Inte…
Von
Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Betreff
AW: Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs [#257159]
Datum
26. September 2022 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
5,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email vom 16.08.2022 habe ich erhalten und bedanke mich für Ihr Interesse am hessischen Justizvollzug. Sie begehren Auskunft nach § 80 HDSIG, insbesondere zum Thema Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise. Ich habe Ihr Anliegen geprüft. Soweit Sie aktuelle Regelungen im Hinblick auf verbotene Gegenstände oder den Einkauf und den Erhalt von Paketen erfragen darf ich Sie auf die Bestimmungen im Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetz und in den Verwaltungsvorschriften zu den hessischen Vollzugsgesetzen verweisen, die Sie frei zugänglich im Internet einsehen können. Zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG besteht kein Informationsanspruch gegenüber Justizvollzugsbehörden, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln. Sowohl das Hessische Ministerium der Justiz als Aufsichtsbehörde wie auch die hessischen Justizvollzugsanstalten stellen Behörden im Sinne der vorgenannten Vorschrift dar. Die Abwicklung des Einkaufs und der Lebensmittelversorgung sind Teil der justiziellen Tätigkeit im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Die Verpflegung und der Einkauf der Gefangenen sind in § 22 des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes normiert und somit Teil des Wiedereingliederungsauftrags und des Auftrags aus § 3 Abs. 2 S. 3 Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetzes schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken. Die von Ihnen erbetene Auskunft kann somit nicht erteilt werden und ist daher auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich (§ 87 Abs. 3 Satz 2 HDSIG). Andere Grundlagen für Informationsansprüche sind vorliegend nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen