Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs

- ob ein externen Kaufmann/Unternehmen mit dem den „Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pflegeprodukten” (vgl. § 22 StVollzG) beauftragt wurde, oder dies die Anstalt selbst erledigt
- den aktuellen Preiskatalog und den Bestellkatalog bzw. Bestelllisten und Bestellformular für Lebensmittel in der JVA inklusive Preisen
- den/die aktuellen Bilderkatalog(e), falls vorhanden, welcher/welche die Produkte (bspw.) mit Markennamen, Bildern, Inhaltsstoffen sowie Allergiehinweisen auflistet
- falls nicht aus vorherigen Angaben hervor gehend (alternativ) den aktuellen Preis für Mineralwasser normiert auf eine Mengenangabe (also bspw. pro Liter) sowie den aktuellen Preis für Zigaretten ebenfalls normiert
- Umsatzanteil/Anteil der Verkäufe der einzelnen Artikel, sofern eine solche Statistik vorhanden ist, insbesondere den Umsatz von Mineralwasser sowie von Tabakwaren bzw. Zigaretten in Prozent am Gesamtumsatz
- die aktuelle Regelung zu (Lebensmittel)Paketen, welche die verbotenen bzw. erlaubten Dinge auflistet, die an Insassen gesendet werden dürfen
- eventuell vorhandene schriftliche Stellungnahmen, Schriftverkehr, Statements oder ähnliche Dokumente der Gefangenenmitverantwortung bzw., sofern vorhanden, Gefangeneninteressenvertretung (gemäß § 160 StVollzG) zu dem Thema
- optional weitere Informationen bzw. Statements, Erläuterungen oder Erklärungen zu dem Thema Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in Ihrer JVA, sofern Sie diese abgeben wollen

Bitte geben Sie den zeitlichen Stand der Dokumente an, sofern nicht aus diesen ersichtlich.
Gemäß Datennutzungsgesetz (DNG) bitte ich Sie, mir die Informationen, falls vorhanden, in einem maschinenlesbaren Format (z.B. Excel oder CSV) zuzusenden.

Hintergrund der Anfrage ist eine Recherche der taz zu schon vor der Inflation 2022 wesentlich erhöhten Lebensmittelpreisen in JVAs.[1]

1 https://taz.de/Teures-Essen-in-Gefaengnissen/!5867768/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Euskirchen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs [#264811]
Datum
6. Dezember 2022 10:56
An
Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- ob ein externen Kaufmann/Unternehmen mit dem den „Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pflegeprodukten” (vgl. § 22 StVollzG) beauftragt wurde, oder dies die Anstalt selbst erledigt - den aktuellen Preiskatalog und den Bestellkatalog bzw. Bestelllisten und Bestellformular für Lebensmittel in der JVA inklusive Preisen - den/die aktuellen Bilderkatalog(e), falls vorhanden, welcher/welche die Produkte (bspw.) mit Markennamen, Bildern, Inhaltsstoffen sowie Allergiehinweisen auflistet - falls nicht aus vorherigen Angaben hervor gehend (alternativ) den aktuellen Preis für Mineralwasser normiert auf eine Mengenangabe (also bspw. pro Liter) sowie den aktuellen Preis für Zigaretten ebenfalls normiert - Umsatzanteil/Anteil der Verkäufe der einzelnen Artikel, sofern eine solche Statistik vorhanden ist, insbesondere den Umsatz von Mineralwasser sowie von Tabakwaren bzw. Zigaretten in Prozent am Gesamtumsatz - die aktuelle Regelung zu (Lebensmittel)Paketen, welche die verbotenen bzw. erlaubten Dinge auflistet, die an Insassen gesendet werden dürfen - eventuell vorhandene schriftliche Stellungnahmen, Schriftverkehr, Statements oder ähnliche Dokumente der Gefangenenmitverantwortung bzw., sofern vorhanden, Gefangeneninteressenvertretung (gemäß § 160 StVollzG) zu dem Thema - optional weitere Informationen bzw. Statements, Erläuterungen oder Erklärungen zu dem Thema Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in Ihrer JVA, sofern Sie diese abgeben wollen Bitte geben Sie den zeitlichen Stand der Dokumente an, sofern nicht aus diesen ersichtlich. Gemäß Datennutzungsgesetz (DNG) bitte ich Sie, mir die Informationen, falls vorhanden, in einem maschinenlesbaren Format (z.B. Excel oder CSV) zuzusenden. Hintergrund der Anfrage ist eine Recherche der taz zu schon vor der Inflation 2022 wesentlich erhöhten Lebensmittelpreisen in JVAs.[1] 1 https://taz.de/Teures-Essen-in-Gefaengnissen/!5867768/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 264811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264811/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Sehr geehrte Frau Brückner, auf Ihre Anfrage vom 06.12.2022 über das Informationsportal "FragdenStaat" …
Von
Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Betreff
Lebensmittelversorgung und Lebensmittelpreise in JVAs
Datum
6. Januar 2023 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, auf Ihre Anfrage vom 06.12.2022 über das Informationsportal "FragdenStaat" erteile ich Ihnen für die Justizvollzugsanstalt Euskirchen sehr gerne nachfolgende Auskunft. Bei der Justizvollzugsanstalt Euskirchen handelt es sich um eine Anstalt des offenen Männervollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Großteil der hier inhaftierten Personen ist lockerungsgeeignet. Dies bedeutet, dass diese Personen sowohl zur Arbeit, als auch zu sogenannten "Einkaufsausgängen" und zu ihrer Familie die Anstalt verlassen dürfen und somit über die Möglichkeit verfügen alle Dinge des Alltags außerhalb der Justizvollzugsanstalt zu erwerben. Insofern trifft Ihre Anfrage nicht vollumfänglich auf die hiesige Anstalt zu. Demnach kann ich leider keine Stellung zu den Fragestellungen a), b) und c) nehmen, Ihnen jedoch gerne eine Erläuterung über die Einkaufsmöglichkeiten der nicht lockerungsgeeigneten Gefangenen geben. Aufgrund der geringen Anzahl an Gefangenen, stellte sich die Ausschreibung eines Lebensmittelhändlers/Kaufmanns bisher als nicht wirtschaftlich dar. Grundsätzlich werden alle Gefangenen mit Nahrungs- und Hygienemitteln kostenfrei durch die Justizvollzugsanstalten versorgt. Genussmittel und ergänzende Lebensmittel hingegen sind durch die Gefangenen selbst zu beschaffen. Dieses wird in der hiesigen Justizvollzugsanstalt durch einen Verkaufskiosk ermöglicht, in welchem viele Dinge des täglichen Bedarfs (Nahrungs- und Genussmittel) erhältlich sind. Lediglich der Verkauf von alkoholischen Getränken ist untersagt. Darüber hinaus können die Gefangenen beim Besuch durch Freunde und Familienangehörige auch Nahrungs- und Genussmittel bis zu einer Höhe von 25,00 Euro entgegen nehmen. Lebensmittelpakete hingegen sind seit der Novellierung des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen nicht mehr vorgesehen. Für diese besteht in der hiesigen Justizvollzugsanstalt aufgrund der Rahmenbedingungen jedoch auch keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere auf die Verkaufspreise in diesem Kiosk wird durch die Justizvollzugsanstalt Euskirchen ein besonderes Augenmerk gelegt. Diese werden in unregelmäßigen Zeitabständen auf Plausibilität und auch Vergleichbarkeit mit den Preisen außerhalb der Justizvollzugsanstalt geprüft. Sofern es hier Beanstandungen gibt, werde diese mit dem Betreiber des Kiosk aufgeklärt und ggf. berichtigt. Dokumente der örtlichen GMV (§ 160 StVollzG NRW) liegen mir zu dieser Thematik aktuell nicht vor. Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kleinen Einblick in die JVA Euskirchen geben konnte. Sofern Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen