(Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2018

Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt:
- Anzahl der Fahrten insgesamt
- Anzahl der Leerfahrten
- Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung)
- Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell)
- Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung, de…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Leer-)Fahrten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jahr 2018 [#142760]
Datum
15. Mai 2019 22:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung, der im Jahr 2018 durchgeführten Fahrten der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wenn möglich bitte wie folgt aufgeschlüsselt: - Anzahl der Fahrten insgesamt - Anzahl der Leerfahrten - Anzahl der Fahrten/Leerfahrten nach Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung) - Anzahl der insgesamt zurückgelegten Kilometer (ggf. aufgeschlüsselt nach Normalfahrt/Leerfahrt und Fahrzeugmodell) - Durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Fahrzeuge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/038, hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eing…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/038, hier: Eingangsbestätigung
Datum
20. Mai 2019 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.05.2019, eingegangen im BMZ am 16.05.2019. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/038, hier: Auskunft und Gebührenkonkretisierung Sehr geehrteAntragsteller/in ich…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/038, hier: Auskunft und Gebührenkonkretisierung
Datum
14. Juni 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema Fahrten der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 15.05.2019, GZ Z14 04010-0288/038. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die Dienstwagen der Fahrbereitschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben im Jahr 2018 insgesamt 324 079 km zurückgelegt. Die durchschnittliche Auslastung der Sitzplatzkapazität der Dienstwagen wird hier nicht erfasst. Bezüglich der weiteren von Ihnen erbetenen Informationen weise ich darauf hin, dass diese nur mit einem erheblichen personelle und zeitlichen Aufwand zu ermitteln sind. Der Zeitaufwand für die Durchsicht und Auswertung der Fahrtenbücher wird derzeit mit ca. 200 Zeitstunden Arbeitsaufwand eingeschätzt. Aufgrund des voraussichtlich entstehenden erheblichen Arbeitsaufwands schätze ich, dass vorliegend die maximale Gebühr in Höhe von 500 € anfallen wird. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte schriftlich bis zum 28.06.2019 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/038, hier: Auskunft und Gebührenkonkretisierung [#142760] Sehr geehrteAntragste…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/038, hier: Auskunft und Gebührenkonkretisierung [#142760]
Datum
14. Juni 2019 14:13
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Von einer weiteren Bearbeitung meines Anliegens nehme ich hiermit aufgrund der zu erwartenden Kosten Abstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>