Leer stehende Gebäude

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Eine Liste aller der Stadt bekannten leer stehenden Gebäude über 600 m^2 Nutzfläche mit (soweit bekannt) Adresse, Nutzfläche und Grund des Leerstandes.
Falls hierzu keine Daten zur Verfügung stehen, übersenden Sie bitte eine äquivalente Liste mit den Leerständen von städtischen Immobilien.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller der Stadt …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leer stehende Gebäude [#225125]
Datum
18. Juli 2021 11:39
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller der Stadt bekannten leer stehenden Gebäude über 600 m^2 Nutzfläche mit (soweit bekannt) Adresse, Nutzfläche und Grund des Leerstandes. Falls hierzu keine Daten zur Verfügung stehen, übersenden Sie bitte eine äquivalente Liste mit den Leerständen von städtischen Immobilien.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Kiel
Anfrage Leerstände von Immobilien bei der LH Kiel Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 18.Juli gemäß §4 Abs…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Anfrage Leerstände von Immobilien bei der LH Kiel
Datum
29. Juli 2021 07:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 18.Juli gemäß §4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz zum Leerstand von Gebäuden über 600m² Nutzfläche kann ich Ihnen mitteilen, dass wir über Leerstände nicht städtischer Gebäude in Kiel leider keine Kenntnisse haben. Weiterhin kann ich Ihnen mitteilen, dass es bei der Landeshauptstadt Kiel auch bei Gebäuden, die sich im Besitz der Landeshauptstadt Kiel befinden und durch die städtische Immobilienwirtschaft verwaltet und bewirtschaftet werden, keine Leerstände von Gebäuden gibt. Allenfalls kommt es zu Leerständen, wenn ein Mieterwechsel in einer stadteigenen Wohnung vollzogen wird oder wenn ein Gebäude auf Grund einer Sanierung leergezogen wird. Mit freundlichen Grüßen