Leerstand an Wohnungen und Wohnhäusern in Balingen und Teilorten

Anfrage an: Stadt Balingen

1. Die Anzahl der Wohnhäuser (Ein- und Mehrparteienhäuser, die nach ihrer Baugenehmigung zumindest teilweise dem Wohnzweck dienen) in Balingen, an deren Adresse keine lebende Person einen gemeldeten Erst- oder Zweitwohnsitz hat.

2. Die Anzahl der Einfamilienhäuser (frei stehendes oder Reihenhaus mit nur einer Wohneinheit von min. 75 qm), an den lediglich eine Person gemeldet ist.

3. Die Anzahl der Einfamilienhäuser, an den lediglich zwei Personen gemeldet sind.

4. Der Median des Lebensalters aller Personen, die an Einfamilienhäuser gemeldet sind.

Sollten hierfür Gebühren anfallen, teilen Sie mir desen Höhe bitte im Voraus mit.

Herzlichen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der Wohnhäuser (Ein-…
An Stadt Balingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstand an Wohnungen und Wohnhäusern in Balingen und Teilorten [#269540]
Datum
6. Februar 2023 09:08
An
Stadt Balingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Wohnhäuser (Ein- und Mehrparteienhäuser, die nach ihrer Baugenehmigung zumindest teilweise dem Wohnzweck dienen) in Balingen, an deren Adresse keine lebende Person einen gemeldeten Erst- oder Zweitwohnsitz hat. 2. Die Anzahl der Einfamilienhäuser (frei stehendes oder Reihenhaus mit nur einer Wohneinheit von min. 75 qm), an den lediglich eine Person gemeldet ist. 3. Die Anzahl der Einfamilienhäuser, an den lediglich zwei Personen gemeldet sind. 4. Der Median des Lebensalters aller Personen, die an Einfamilienhäuser gemeldet sind. Sollten hierfür Gebühren anfallen, teilen Sie mir desen Höhe bitte im Voraus mit. Herzlichen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269540/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Balingen
Sehr << Antragsteller:in >> hier bestätigen wir den Eingang Ihrer LIFG-Anfrage: Leerstand an Wohnun…
Von
Stadt Balingen
Betreff
Az:042.56 Leerstand an Wohnungen und Wohnhäusern in Balingen und Teilorten [#269540] > Eingangsbestätigung der Anfrage
Datum
6. Februar 2023 16:41
Status
Warte auf Antwort
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4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hier bestätigen wir den Eingang Ihrer LIFG-Anfrage: Leerstand an Wohnungen und Wohnhäusern in Balingen und Teilorten [#269540] vom 06.02.2023 Mit freundlichen Grüßen
Stadt Balingen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit zeigen wir eine Fristverlängerung Ihrer LIFG-Anfrage „Leerstand …
Von
Stadt Balingen
Betreff
Az:042.56 LIFG „Leerstand an Wohnungen und Wohnhäusern in Balingen und Teilorten [#269540]“ > Anzeige Fristverlängerung
Datum
3. März 2023 12:33
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit zeigen wir eine Fristverlängerung Ihrer LIFG-Anfrage „Leerstand an Wohnungen und Wohnhäusern in Balingen und Teilorten [#269540]“ an. Durch die Komplexität Ihrer Frage ist diese Verlängerung bis maximal 08.05.2023 erforderlich. Wir gehen aber aktuell davon aus dass wir Ihre Anfrage, soweit uns die angefragten Daten vorliegen, früher beantworten können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Balingen
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Stadt Balingen
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Betreff
Datum
5. Mai 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen