Leerstand in Aachen

Anfrage an: Stadtwerke Aachen AG

Eine Liste aller leer stehenden Gebäude in Aachen jeweils inkl. Adresse sowie (falls vorhanden) Dauer des Leerstands. Die Liste wird im Wohnungsmarktbericht der Stadt Aachen 2019 erwähnt, liegt der Stadt jedoch nur nach Bezirken gruppiert vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/leerstand-in-aachen/). Bitte senden sie mir deshalb die zugrundeliegenden Daten ohne Gruppierung nach Bezirken.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadtwerke Aachen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leerstand in Aachen [#217527]
Datum
6. April 2021 14:17
An
Stadtwerke Aachen AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller leer stehenden Gebäude in Aachen jeweils inkl. Adresse sowie (falls vorhanden) Dauer des Leerstands. Die Liste wird im Wohnungsmarktbericht der Stadt Aachen 2019 erwähnt, liegt der Stadt jedoch nur nach Bezirken gruppiert vor (https://fragdenstaat.de/anfrage/leerstand-in-aachen/). Bitte senden sie mir deshalb die zugrundeliegenden Daten ohne Gruppierung nach Bezirken.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217527/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Aachen AG
Automatische Antwort Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anlie…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Automatische Antwort
Datum
6. April 2021 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Aachen AG
Ihre E-Mail vom 06. April 2021 Sehr Antragsteller/in   bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 6. April 2021 teilen wir I…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Ihre E-Mail vom 06. April 2021
Datum
15. April 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in   bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 6. April 2021 teilen wir Ihnen mit, dass Sie Ihre E-Mail an die Stadtwerke Aachen AG, dem regionalen Energieversorger, gesandt haben. Der Stadtwerke Aachen AG liegen keine umfassenden Informationen über etwaige Leerstände in Wohnungen und Gebäuden auf dem Gebiet der Stadt Aachen vor.Selbst wenn uns ausnahmsweise insoweit Informationen über einen etwaigen Leerstand in einzelnen Wohnungen oder Gebäuden im Rahmen eines Kundenverhältnisses vorliegen, sind wir nicht befugt, Ihnen diese Daten zur Verfügung zu stellen.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 06. April 2021 [#217527] Sehr << Anrede >> bitte lassen sie mich meine Anfrage neu…
An Stadtwerke Aachen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 06. April 2021 [#217527]
Datum
15. April 2021 12:56
An
Stadtwerke Aachen AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte lassen sie mich meine Anfrage neu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden: Im Wohnungsmarktbericht 2019 der Stadt Aachen steht folgender Satz: "Die Gesamtleerstände werden seit 2009 in Aachen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Aachen nach der sogenannten Stromzählermethode in anonymisierter Form erhoben. Diese erfasst Leerstände, wenn der Stromverbrauch unter 150 kWh/Jahr liegt und der Niedrigverbrauch länger als drei Monate anhält. " Die zugrunde liegenden Daten wurden in einer Anfrage an die Stadt Aachen erfragt, sind jedoch nach Bezirken gruppiert. Die Stadt Aachen gibt an, dass keine ungruppierten Daten vorliegen. Ich möchte sie deshalb bitten mir diese Daten, aber in ungruppierter Form zuzusenden. Die Daten müssen ihnen vorliegen, da sie diese auch an die Stadt Aachen ausgehändigt haben. Es handelt sich außerdem nicht um schützenswerte persönliche Daten, da in dem Datensatz lediglich Addressen von Häusern enthalten sein sollten, welche einen Stromverbrauch unter 150kWh/Jahr aufweisen. Sollten weitere Daten wie Stromzählernummern, Namen, Kundennummern oder ähnliches enthalten sein, so bitte ich sie, diese zu schwärzen oder zu entfernen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217527/
Stadtwerke Aachen AG
Automatische Antwort Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anlie…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Automatische Antwort
Datum
15. April 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort [#217527] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in…
An Stadtwerke Aachen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#217527]
Datum
11. Mai 2021 23:08
An
Stadtwerke Aachen AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Leerstand in Aachen“ vom 06.04.2021 (#217527) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217527/
Stadtwerke Aachen AG
Automatische Antwort Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anlie…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Automatische Antwort
Datum
11. Mai 2021 23:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Aachen AG
Ihre Nachricht vom 15.04.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.04.2021. Bezugnehmend auf d…
Von
Stadtwerke Aachen AG
Betreff
Ihre Nachricht vom 15.04.2021
Datum
14. Mai 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.04.2021. Bezugnehmend auf die bisherige Korrespondenz weisen wir rein vorsorglich darauf hin, dass der Stadtwerke Aachen AG selbstverständlich nur die Daten ihrer Kunden bekannt sind. Zur Herausgabe von Kundendaten, darunter fallen auch etwaige Adressdaten und Verbräuche ohne Nennung unserer Kunden, ist die Stadtwerke Aachen AG jedoch nicht verpflichtet. Es handelt sich bei Adress- und Verbrauchsdaten unserer Kunden unzweifelhaft um Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke Aachen AG i. S. d. § 8 IFG NRW. Die Herausgabe dieser Daten verbietet sich insbesondere auch aus der bestehenden Vertragsbeziehung zu den Kunden, die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass nicht bekannt wird, dass ein Gebäude oder eine Wohnung leer steht.Hinsichtlich Ihrer Anfrage nach ungruppierten Daten zu den Leerständen sind wir uns nicht sicher, wie genau wir Ihre Anfrage verstehen dürfen. Aus den Ihnen bereits zur Verfügung stehenden Daten geht die Gesamtzahl der Leerstände in Aachen unseres Erachtens bereits hervor. Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihnen nach § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Leerstand in Aachen“ [#217527]
Datum
26. Mai 2021 12:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217527/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage mit Verweis auf §8 IFG NRW abgelehnt wurde, obwohl dieser meiner Meinung nach nicht zutrifft. §8 erlaubt die Ablehnung auf Zugang zu Informationen, falls ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Die Stadtwerke Aachen argumentieren aber, es gebe ein (anderes) Geheimhaltungsinteresse ihrer Kunden, deren Daten in den gewünschten Informationen gar nicht enthalten sind. Ein wirtschaftlicher Schaden der entsteht wird weder behauptet noch belegt. Erfragt wurde von mir lediglich eine Liste von Adressen leer stehender Häuser in der Stadt Aachen, gegebenenfalls mit Angabe einer Zeitspanne, seit wann diese leer stehen. Diese Liste liegt den Stadtwerken (wie in der Anfrage belegt und durch die Stadtwerke auch bestätigt) vor. Es handelt sich hierbei nicht um persönliche Daten, da keinerlei Informationen zu natürlichen Personen oder auch Firmen enthalten sein sollten. Die Stawag ist außerdem in der gesamten Stadt Aachen für die Ablesung der Stromzähler zuständig (auf dieser Grundlage wurde die Liste der leer stehenden Häuser erstellt), sodass auch keine Rückschlüsse darauf möglich wären, dass eine gewisse Adresse Kunde bei einem bestimmten Stromanbieter sei. Die einzige Information, die öffentlich würde, wäre, dass ein Haus an einer bestimmten Adresse leer steht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217527.pdf Anfragenr: 217527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217527/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.05.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Leerstand in Aachen“ [#217527]
Datum
26. Mai 2021 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.05.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 26.05.2021,#217527 1. Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbei…
1. Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-4608/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 26.05.2021,#217527 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 6.4.2021 Aktenzeichen:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang „Leerstand in Aachen“ [#217527]
Datum
17. Juni 2021 09:57
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 6.4.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-4608/21 ________________________________ Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer Hausleerstandsliste über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/leerstand-in-aachen-1/) gestellt zu haben. Mit Antwort vom 14.5. haben Sie den Antrag unter Hinweis auf §§ 8, 9 IFG NRW abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Soweit Sie die Ablehnung mit dem Geschäftsgeheimnisschutz nach § 8 IFG NRW begründen, wäre hierzu eine Erläuterung erforderlich, worin dieses Geschäftsgeheimnis konkret besteht und dass bei Offenbarung ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Soweit Sie den Informationsantrag ablehnen, da sich „die Herausgabe dieser Daten insbesondere auch aus der bestehenden Vertragsbeziehung zu den Kunden, die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass nicht bekannt wird, dass ein Gebäude oder eine Wohnung leer steht, verbietet“, kann sich dies meines Erachtens nur auf Häuser beziehen, die im Eigentum natürlicher Personen stehen. In diesen Fällen stellt die Information über den Leerstand einer Immobilie ein personenbezogenes Datum dar, welches nach § 9 IFG NRW nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen offenbart werden muss. Für den Fall, dass sich die Immobilie jedoch im Eigentum einer juristischen Person befindet, greift der Schutzbereich des § 9 IFG NRW nicht. Auch auf ein aufgrund der Vertragsbeziehung bestehendes Vertrauensverhältnis kann sich nicht berufen werden, da selbst eine vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung den gesetzlichen Auskunftsanspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht auszuschließen vermag: „Ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse folgt insbesondere nicht aus der vertraglichen Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Beklagten und der Beigeladenen. Das IFG NRW sieht einen derartigen Ausschlusstatbestand nicht vor. Anderenfalls hätten es die in § 2 IFG NRW<https://www.juris.testa-de.net/r3/document/jlr-InfFrGNWpP2/format/xsl/part/S?oi=B2xTM4wCSc&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> genannten Stellen in der Hand, den gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftsanspruch - über die Ausnahmetatbestände hinaus - willkürlich einzuschränken. Dies stünde in evidentem Widerspruch zum Zweck des IFG NRW, die Transparenz behördlichen Handelns zu erhöhen und sicherzustellen.“, so VG Düsseldorf vom 21.10.2019, 29 K 2845/18. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Ihr Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-4608/21 Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen unten die Ste…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihr Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-4608/21
Datum
23. Juni 2021 13:43
Status
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen unten die Stellungnahme der STAWAG weiter. Aus meiner Sicht wurde die Ablehnung auf der Grundlage des § 8 IFG NRW nun konkret und nachvollziehbar begründet. Bei Rückfragen bin ich gerne für Sie unter der u.g. Durchwahl zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 17.06.2021 und den bisherigen Schriftverkehr mit dem Antragsteller, [geschwärzt], führen wir hinsichtlich der Ablehnung des Auskunftsbegehren des [geschwärzt] wie folgt aus: Der Antrag auf Herausgabe der Adressdaten von "Leerstands-Kunden" der Stadtwerke Aachen AG - nachfolgend STAWAG - war gemäß § 8 IFG NRW abzulehnen. Es handelt sich bei Adress- und Verbrauchsdaten der STAWAG-Kunden um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, deren Weitergabe zu einem nicht geringfügigen wirtschaftlichen Schaden der STAWAG führen würde. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die 1. einen Unternehmensbezug aufweisen, 2. nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, 3. nach dem Willen des Inhabers geheim bleiben sollen und 4. an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die begehrte Information bereits als solche ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellt. Ausreichend ist bereits, wenn sie Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zulässt. Die entsprechenden Daten sind der STAWAG lediglich aufgrund einer vertraglichen Beziehung zu den Kunden bekannt und nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit diese für die Vertragsabwicklung notwendig ist. Das berechtigte Interesse der STAWAG an der Nichtverbreitung dieser Informationen ist vielseitig: * Kundendaten, auch lediglich Adressdaten unserer Kunden stellen im Rahmen des wettbewerblichen Energieliefermarktes ein ganz wesentliches Element des Marktwertes eines Unternehmens dar. * Im Bereich des Immobilienmarktes sind Informationen über Adressdaten und Leerstände außerordentlich vertraulich zu behandeln. Dieses besondere Interesse des Immobilienmarktes resultiert zum einen aus einem Vermarktungspotenzial dieser Immobilien, zum anderen können Informationen über Leerstände eine erhöhte Gefahr für Wohnungseinbruchdiebstähle und Vandalismus begründen. Entsprechend ist die STAWAG ihren Kunden zu Verschwiegenheit über diese Information verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Informationen würde das Vertrauens- und Vertragsverhältnis zwischen der STAWAG und den Kunden zur Verschwiegenheit über diese Information verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Informationen würde das Vertrauens- und Vertragsverhältnis zwischen der STAWAG ihren Kunden zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Information würde das Vertrauens- und Vertragsverhältnis zwischen der STAWAG und den Kunden schwer belasten und stellt eine Vertragsverletzung dar, die zu Schadenersatzforderungen gegen die STAWAG führen könnte. Eine Verpflichtung zur Preisgabe dieser Daten würde im Markt einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen darstellen, die nicht zu einer Weitergabe der Daten verpflichtet werden können. * Adress- und Verbrauchsdaten stellen personenbezogene Daten dar, soweit die Immobilien im Eigentum einer natürlichen Person stehen bzw. von natürlichen Personen bewohnt werden. Die Weitergabe dieser Daten würde einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen, die ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden könnten. Vor diesem Hintergrund würde die Weitergabe der Adress- und Verbrauchsdaten zu einem nicht geringfügigen wirtschaftlichen Schaden für die STAWAG führen. Der Antrag auf Herausgabe der Adress- und Verbrauchsdaten von Immobilien ist zudem im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten nach Maßgabe des § 9 IFG NRW abzulehnen. Uns liegen keine Informationen vor, inwieweit die betreffenden Immobilien im Eigentum einer natürlichen Person stehen bzw. von natürlichen Personen bewohnt werden. Die Einholung der Einwilligungen der betroffenen Personen ist daher nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. Hinsichtlich der Anfrage des [geschwärzt] nach ungruppierten Daten zu den Leerständen in Aachen, erhalten Sie nachfolgend einen Link zum Wohnungsmarktbericht Aachen aus dem Jahre 2019, auf den sich [geschwärzt] in seiner Anfrage bezieht. Auf S. 45 f. des Berichts werden die Daten gruppiert und in Gesamtzahl angegeben. https://serviceportal.aachen.de/suche... In Bezug auf die Einhaltung der nach § 5 IFG NRW vorgeschriebenen Rückmeldefrist möchten wir ausführen, dass die erste Anfrage des [geschwärzt] die STAWAG am 06. April 2021 erreichte und wir in unserer ersten Rückmeldung vom 15.04.2021 noch davon ausgegangen sind, dass uns diese Anfrage irrtümlich zugesandt wurde. [geschwärzt] hat daraufhin seine Anfrage mit E-Mail vom 15.04.2021 konkretisiert. Unsere entsprechende bekannte Antwort erfolgte mit E-Mail vom 14.05.2021. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]