Legaldefinition des Rechtsbegriffes "wohnhaft".
Diese Frage eines Fragestellers wurde fälschlicherweise an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestellt welche sich für nicht zuständig erklärten und auf die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat verwies.
Daher leite ich diese Frage an Ihr Ministerium weiter.
1) Was gilt als die Legaldefinition von dem Rechtsbegriff „wohnhaft“, der in gerichtlichen Schreiben angewendet wird.
2) Welcher staatsrechtliche Status hat die Person bei dem der Rechtsbegriff "wohnhaft" angewendet wird bzw. werden muss?
3) Woher bezieht das Gericht die Information der Angabe "wohnhaft" in Bezug auf die in Frage kommende Person?
Alle Antworten werden unter Angabe der dafür zutreffenden verifizierbaren Textstelle innerhalb des gültigen deutschen Rechts erbeten.
Vorsorglich wird rechtsrelevant darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in seinem Tätigkeitsbericht 2013 bis 2014 (wenngleich freilich zum IFG NRW) ausgeführt hat: „Über die Internetplattform ‚fragdenstaat.de‘ ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Viele öffentliche Stellen lehnen die Bearbeitung solcher Anträge ab, solange keine postalische bzw. zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird.
Dieses Vorgehen ist unzulässig: Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragsteilung nach dem IFG NRW gestellt.
Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum23. August 2022
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27. September 2022
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