Lehraufträge an Schulen

1. Inwiefern existieren in Ihrem Bundesland rechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Lehraufträgen an Schulen - etwa hinsichtlich des Ausbildungsstandes der zu Beauftragenden?
2. Inwiefern existieren derartige Regelungen/Vorgaben hinsichtlich der Umfänge von Lehraufträgen
a. für bestimmte Gruppen von zu Beauftragenden (etwa Lehramtsstudierenden) absolut oder in % eines normalen Lehrdeputats
b. in Relation zum gesamten Unterricht an einer Schule bzw. einer Klasse
c. in Relation zum gesamten Unterricht in einem Fach/einer Fächergruppe an einer Schule, in einer Klassenstufe etc.
3. In welchem Umfang wurden zuletzt Lehraufträge vergeben? Bitte aufschlüsseln nach einschlägigem Qualifikationsstand der Beauftragten, Umfang, Anteil am Unterricht - jeweils nach Schulstufen und -formen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehraufträge an Schulen [#277224]
Datum
25. April 2023 16:19
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Inwiefern existieren in Ihrem Bundesland rechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Lehraufträgen an Schulen - etwa hinsichtlich des Ausbildungsstandes der zu Beauftragenden?<< Antragsteller:in >> 2. Inwiefern existieren derartige Regelungen/Vorgaben hinsichtlich der Umfänge von Lehraufträgen<< Antragsteller:in >> a. für bestimmte Gruppen von zu Beauftragenden (etwa Lehramtsstudierenden) absolut oder in % eines normalen Lehrdeputats<< Antragsteller:in >> b. in Relation zum gesamten Unterricht an einer Schule bzw. einer Klasse<< Antragsteller:in >> c. in Relation zum gesamten Unterricht in einem Fach/einer Fächergruppe an einer Schule, in einer Klassenstufe etc.<< Antragsteller:in >> 3. In welchem Umfang wurden zuletzt Lehraufträge vergeben? Bitte aufschlüsseln nach einschlägigem Qualifikationsstand der Beauftragten, Umfang, Anteil am Unterricht - jeweils nach Schulstufen und -formen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277224/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir ihnen gern wie folgt beantworten: …
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Lehraufträge an Schulen [#277224]
Datum
17. Mai 2023 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,3 KB
image002.jpg
4,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir ihnen gern wie folgt beantworten: 1. Inwiefern existieren in Ihrem Bundesland rechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Lehraufträgen an Schulen - etwa hinsichtlich des Ausbildungsstandes der zu Beauftragenden? An den Schulen des Saarlandes werden Lehraufträge gemäß den Richtlinien für den nebenamtlichen und nebenberuflichen Unterricht (vom 8. Juni 2007) vergeben. 2. Inwiefern existieren derartige Regelungen/Vorgaben hinsichtlich der Umfänge von Lehraufträgen a. für bestimmte Gruppen von zu Beauftragenden (etwa Lehramtsstudierenden) absolut oder in % eines normalen Lehrdeputats b. in Relation zum gesamten Unterricht an einer Schule bzw. einer Klasse c. in Relation zum gesamten Unterricht in einem Fach/einer Fächergruppe an einer Schule, in einer Klassenstufe etc. Die Umfänge des nebenamtlichen/nebenberuflichen Unterrichtes orientieren sich am regulären Stundendeputat der Lehrkräfte. Gemäß saarländischem Beamtengesetz § 87 beschränkt sich beispielweise der Umfang einer Nebentätigkeit auf maximal ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Die durch Lehraufträge abgedeckten Stunden bewegen sich in einem sehr geringen Rahmen, insgesamt ergibt sich hier ein Wert von unter 1 % der Gesamtlehrerwochenstundenzahl über alle Schulformen hinweg. 3. In welchem Umfang wurden zuletzt Lehraufträge vergeben? Bitte aufschlüsseln nach einschlägigem Qualifikationsstand der Beauftragten, Umfang, Anteil am Unterricht - jeweils nach Schulstufen und -formen. Schuljahr 2022/23 Berufliche Schulen: 37 nebenamtliche/nebenberufliche Kräfte, vor allem in spezifischen beruflichen Fachrichtungen. Die Qualifikationen der Beauftragten umfassen hier je nach Fachgebiet unter anderem Staatliche Prüfungen, Studienabschlüsse, Kammerprüfungen etc. Gesamtstundenzahl: 199 LWS Allgemeinbildende Schulen: 20 nebenamtliche/nebenberufliche Kräfte. Die Qualifikationen der Beauftragten umfassen hier nur Lehramtsabschlüsse. Gesamtstundenzahl: 153 LWS Mit freundlichen Grüßen