Lehrbeauftragung von RA Marcel Keienborg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, die Rechtsanwalt Marcel Keienborg zum Lehrbeauftragten der Heinrich-Heine-Universität ernennen

Nähere Erklärung:
Marcel Keienborg gibt als Information auf seiner Facebook-Seite an "Lehrbeauftragter für Asylrecht an der Uni Düsseldorf (angebunden an die refugee law clinic)" zu sein. Bei mehreren Artikeln auf Legal Times Online - www.lto.de - bezeichnet er sich als "Lehrbeauftragter an der Uni Düsseldorf". Bspw.: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetz-durchsetzung-ausreisepflicht-verfassungsrechtliche-bedenken/2/
Besteht eine solche offizielle Lehrbeauftragung durch die Universität? Bekennt sich die Universität zu ihrem mutmaßlichen Lehrbeauftragten?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2017
  • Frist
    27. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Lehrbeauftragung von RA Marcel Keienborg [#21622]
Datum
26. Mai 2017 20:34
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, die Rechtsanwalt Marcel Keienborg zum Lehrbeauftragten der Heinrich-Heine-Universität ernennen Nähere Erklärung: Marcel Keienborg gibt als Information auf seiner Facebook-Seite an "Lehrbeauftragter für Asylrecht an der Uni Düsseldorf (angebunden an die refugee law clinic)" zu sein. Bei mehreren Artikeln auf Legal Times Online - www.lto.de - bezeichnet er sich als "Lehrbeauftragter an der Uni Düsseldorf". Bspw.: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetz-durchsetzung-ausreisepflicht-verfassungsrechtliche-bedenken/2/ Besteht eine solche offizielle Lehrbeauftragung durch die Universität? Bekennt sich die Universität zu ihrem mutmaßlichen Lehrbeauftragten? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage nach dem IFG NRW habe ich erhalten. Sie wird hier zuständigkeitshalber …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Lehrbeauftragung von RA Marcel Keienborg [#21622]
Datum
29. Mai 2017 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage nach dem IFG NRW habe ich erhalten. Sie wird hier zuständigkeitshalber durch mich unter dem Zeichen StJ/Wm-80-04-04/17 bearbeitet. Meine Kontaktdaten finden Sie am Ende meiner heutigen Nachricht. Soweit Sie Abschriften von solchen Dokumenten wünschen, die üblicher Weise Inhalt von Personalakten sind, verweise ich auf die Rechte der Betroffenen auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Ihre Anfrage kann ich daher nicht ohne Verwaltungsaufwand beantworten, der von Ihnen als Anspruchsteller nach dem IFG zu erstatten ist. Ich gehe von einem niedrigen bis mittleren 3-stelligen €-Betrag aus. Eine genauere Kostenabschätzung ist vorab nicht möglich, da hier noch nicht bekannt ist, wieviel Aufwand entsteht. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage interessiert sind. Im Falle einer weiteren Bearbeitung bitte ich Sie, mir Ihre postalische Anschrift anzugeben, eine Beantwortung per E-Mail scheidet im Falle einer kostenpflichtigen Bescheidung aus und ist hier auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Rücknahme eines Antrages nach dem IFG ist stets kostenfrei. Wichtiger Hinweis: Soweit Sie beabsichtigen den mit mir geführten Schriftverkehr zu veröffentlichen, bitte ich von der Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten, insbesondere auch meiner Kontaktdaten Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> mir geht es eigentlich um eine einfache Auskunft ob Herr Keienborg offiziell/…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Lehrbeauftragung von RA Marcel Keienborg [#21622]
Datum
29. Mai 2017 14:02
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mir geht es eigentlich um eine einfache Auskunft ob Herr Keienborg offiziell/amtlich zum Lehrbeauftragten ernannt wurde oder nicht. Ich gehe eigentlich davon aus, dass dies keine Gebührenerhebung auslösen sollte. Gerne bin ich bereit persönlich vorzusprechen um das unbürokratisch zu klären. Eine Veröffentlichung ist nicht geplant. Es dient nur zu meiner Absicherung, da ich es als Unding betrachte, dass RA Keienborg sich als offieller Lehrbeauftragter der HHU bezeichnet ohne tatsächlich irgendeine Lehrbeauftragung der Universitätsleitung zu besitzen. Sollte er aber offizieller Lehrbeauftragter der Universität sein, so würde ich ihm auch nicht stets den Vorhalt auf seinen Beiträgen auf lto.de machen dass er sich mit fremden Federn schmückt. Insofern bitte ich um Verständnis dass ich keine Kosten tragen möchte. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 21622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für die Präzisierung Ihres Antrags - bisher hatten Sie ja um Übersendung v…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: AW: Lehrbeauftragung von RA Marcel Keienborg [#21622] - Mein Zeichen StJ/Wm-80-04-04/17
Datum
29. Mai 2017 14:30
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für die Präzisierung Ihres Antrags - bisher hatten Sie ja um Übersendung von Dokumenten gebeten. Gerne können Sie über meine Geschäftsstelle unter den unten angegebenen Telefonnummer einen Termin vereinbaren, wenn Sie dies wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Abbasi, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr RA Keienborg durch die HHU ein Le…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
erneut: AW: Lehrbeauftragung von RA Marcel Keienborg [#21622] - Mein Zeichen StJ/Wm-80-04-04/17
Datum
31. Mai 2017 13:31
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr RA Keienborg durch die HHU ein Lehrauftrag für das WS 17/18 erteilt worden ist. Sofern Ihre Anfrage damit abgeschlossen ist, bitte ich dies gegenüber fragdenstaat.de zu kommunizieren. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Bitte beachten Sie meine im bisherigen Schriftverkehr gegebenen Hinweise. Mit freundlichen Grüßen