Lehre und Forschung

Wieso wird ME/CFS mit Problemen wie PEM, POTS etc. nicht an Unis etc. gelehrt, obwohl es die Krankheit über 50 Jahre gibt, und 300.000 Menschen in Deutschland betroffen sind, mehr als MS und Aids zusammen?

Warum 0,-/keine öffentliche Forschungsgelder?

Der Gesamtschaden sind mehrere Miliarden Euro in Deutschland!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird ME/CFS mit Prob…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehre und Forschung [#220161]
Datum
10. Mai 2021 17:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird ME/CFS mit Problemen wie PEM, POTS etc. nicht an Unis etc. gelehrt, obwohl es die Krankheit über 50 Jahre gibt, und 300.000 Menschen in Deutschland betroffen sind, mehr als MS und Aids zusammen? Warum 0,-/keine öffentliche Forschungsgelder? Der Gesamtschaden sind mehrere Miliarden Euro in Deutschland!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220161/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Lehre und Forschung [#220161]
Datum
11. Mai 2021 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Lehre und Forschung [#220161]
Datum
11. Juni 2021 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschrif…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Lehre und Forschung [#220161]
Datum
21. Juni 2021 09:53
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Erläuterungen zu konkreten Fragestellungen richtet. Dennoch möchte ich hiermit Ihre Fragen soweit möglich beantworten: Das Medizinstudium unterliegt in Deutschland staatlicher Reglementierung, da es als zentrale Voraussetzung für die Zulassung zum Arztberuf dient. Seine rechtliche Grundlage ist die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Ziel der ärztlichen Ausbildung sind wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Berufsausübung, zur Weiterbildung und ständiger Fortbildung befähigt sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO). Dabei soll die Ausbildung grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO). Konkret soll die ärztliche Ausbildung unter anderem das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes vermitteln (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4, 2. Anstrich ÄApprO). Die ÄApprO legt hierzu bundeseinheitlich verbindliche Rahmenbedingungen fest, anhand derer die Medizinischen Fakultäten der Universitäten ihre Curricula (Lehrpläne) ausgestalten. Bei der Ausgestaltung der Curricula können sich die Hochschulen am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) - der in Kapitel V auch das Chronische-Fatigue Syndrom beinhaltet - orientieren. Der NKLM ist für die Hochschulen jedoch nicht verbindlich. Die Bundesregierung hat in den zurückliegenden Monaten eine Reihe von Maßnahmen zur Forschung im Bereich des Krankheitsbildes ME/CFS auf den Weg gebracht: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit dem Ziel beauftragt, den aktuellen Wissensstand zu ME/CFS systematisch aufzuarbeiten und zu bewerten. Die Ergebnisse sollen in Form eines wissenschaftlichen Berichts veröffentlicht werden und in eine Gesundheitsinformation zu ME/CFS münden, die auf der Webseite www.gesundheitsinformation.de<http://www.gesundheitsinformation.de> <http://www.gesundheitsinformation.de> veröffentlicht wird, um das relevante Wissen in verständlicher Weise zu vermitteln. Das Projekt ist am 1. März 2021 gestartet. Die Ergebnisse sollen bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden. Die Ergebnisse dieses Projektes werden auch dazu beitragen, das Wissen zum Krankheitsbild ME/CFS in der Ärzteschaft zu verbessern. Darüber hinaus plant das BMG ein Forschungsprojekt an die Charité mit dem Titel „Aufbau eines multizentrischen, altersübergreifenden, klinischen ME/CFS-Registers (MECFS-R) sowie einer multizentrischen, altersübergreifenden ME/CFS-Biobank (MECFS-Bio) mit Auswertung der epidemiologischen, klinischen und Versorgungsdaten aus dem MECFS-R“ zu vergeben. Um die medizinische Versorgung von Menschen mit ME/CFS zu verbessern, wird darüber hinaus voraussichtlich bereits ab dem 1. Juli 2021 das Projekt „CFS_CARE – Versorgungskonzept für Patienten mit Chronischem Fatigue Syndrom/Myalgischer Enzephalomyelitis (CFS)“ der Charité Berlin aus dem von der Bundesregierung aufgelegten Innovationsfonds gefördert. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 8. Oktober 2020 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen wurde vom BMBF in den sozialen Medien explizit auch für die Erforschung zum Themenfeld ME/CFS beworben. Mit freundlichen Grüßen