Sehr
Antragsteller/in
ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage.
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Erläuterungen zu konkreten Fragestellungen richtet.
Dennoch möchte ich hiermit Ihre Fragen soweit möglich beantworten:
Das Medizinstudium unterliegt in Deutschland staatlicher Reglementierung, da es als zentrale Voraussetzung für die Zulassung zum Arztberuf dient. Seine rechtliche Grundlage ist die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Ziel der ärztlichen Ausbildung sind wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Berufsausübung, zur Weiterbildung und ständiger Fortbildung befähigt sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO). Dabei soll die Ausbildung grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO). Konkret soll die ärztliche Ausbildung unter anderem das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes vermitteln (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 4, 2. Anstrich ÄApprO). Die ÄApprO legt hierzu bundeseinheitlich verbindliche Rahmenbedingungen fest, anhand derer die Medizinischen Fakultäten der Universitäten ihre Curricula (Lehrpläne) ausgestalten. Bei der Ausgestaltung der Curricula können sich die Hochschulen am Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) - der in Kapitel V auch das Chronische-Fatigue Syndrom beinhaltet - orientieren. Der NKLM ist für die Hochschulen jedoch nicht verbindlich.
Die Bundesregierung hat in den zurückliegenden Monaten eine Reihe von Maßnahmen zur Forschung im Bereich des Krankheitsbildes ME/CFS auf den Weg gebracht:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit dem Ziel beauftragt, den aktuellen Wissensstand zu ME/CFS systematisch aufzuarbeiten und zu bewerten. Die Ergebnisse sollen in Form eines wissenschaftlichen Berichts veröffentlicht werden und in eine Gesundheitsinformation zu ME/CFS münden, die auf der Webseite
www.gesundheitsinformation.de<
http://www.gesundheitsinformation.de> <
http://www.gesundheitsinformation.de> veröffentlicht wird, um das relevante Wissen in verständlicher Weise zu vermitteln. Das Projekt ist am 1. März 2021 gestartet. Die Ergebnisse sollen bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden. Die Ergebnisse dieses Projektes werden auch dazu beitragen, das Wissen zum Krankheitsbild ME/CFS in der Ärzteschaft zu verbessern.
Darüber hinaus plant das BMG ein Forschungsprojekt an die Charité mit dem Titel „Aufbau eines multizentrischen, altersübergreifenden, klinischen ME/CFS-Registers (MECFS-R) sowie einer multizentrischen, altersübergreifenden ME/CFS-Biobank (MECFS-Bio) mit Auswertung der epidemiologischen, klinischen und Versorgungsdaten aus dem MECFS-R“ zu vergeben. Um die medizinische Versorgung von Menschen mit ME/CFS zu verbessern, wird darüber hinaus voraussichtlich bereits ab dem 1. Juli 2021 das Projekt „CFS_CARE – Versorgungskonzept für Patienten mit Chronischem Fatigue Syndrom/Myalgischer Enzephalomyelitis (CFS)“ der Charité Berlin aus dem von der Bundesregierung aufgelegten Innovationsfonds gefördert.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 8. Oktober 2020 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen wurde vom BMBF in den sozialen Medien explizit auch für die Erforschung zum Themenfeld ME/CFS beworben.
Mit freundlichen Grüßen