Lehrerbildungsgesetz

· das aktuelle Lehrerbildungsgesetz
· Zeitplan zur Umsetzung des Lehrerbildungsgesetz; speziell § 2 Absatz 5
· Zeitplan zur Umsetzung von Rechtsverordnungen zum Lehrerbildungsgesetz; speziell § 2 Absatz 5

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: · das akt…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerbildungsgesetz [#11254]
Datum
3. September 2015 17:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
· das aktuelle Lehrerbildungsgesetz · Zeitplan zur Umsetzung des Lehrerbildungsgesetz; speziell § 2 Absatz 5 · Zeitplan zur Umsetzung von Rechtsverordnungen zum Lehrerbildungsgesetz; speziell § 2 Absatz 5
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die aktuelle Fassung des Lehrerbildungsgesetzes (L…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihe Anfrage zum Lehrerbildungsgesetz
Datum
2. Oktober 2015 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die aktuelle Fassung des Lehrerbildungsgesetzes (LehbildG M-V) finden Sie hier<http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs>. Die Umsetzung von § 2 Absatz 5 LehbildG M-V bedarf des Inkrafttretens der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung. Diese befindet sich derzeit im Rechtsetzungsverfahren. Es wird aktuell von einem Inkrafttreten im vierten Quartal 2015 gerechnet. Mit freundlichen Grüßen