Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google

- Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Schuljahr 2016/17 und 2017/18 von Apple, Microsoft und Google über das Pädagogische Landesinstitut als Fort- oder Weiterbildungsangebote anerkannt? Wie viele solcher Veranstaltungen wurden dem Pädagogischen Landesinstitut im genannten Zeitraum seitens der Schulen im Rahmen deren eigenen Budgetierung von Fortbildungsmaßnahmen zurückgemeldet?
- Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden?
- Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)?
- Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den rheinland-pfälzischen Medienzentren).
- Existieren in Rheinland-Pfalz Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann?
- Sind aus Sicht des des Pädagogischen Landesinstituts Teilnahmen von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen der genannten Konzerne zulässig oder verstoßen diese gegen „gegen geltendes Recht in Rheinland-Pfalz“ (siehe https://www.welt.de/wirtschaft/article121973337/Apples-Werbefeldzug-in-deutschen-Klassenzimmern.html)?

Ich bitte hierzu um Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen/Dokumente.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Fo…
An Pädagogisches Landesinstitut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google [#29927]
Datum
18. Mai 2018 18:38
An
Pädagogisches Landesinstitut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Schuljahr 2016/17 und 2017/18 von Apple, Microsoft und Google über das Pädagogische Landesinstitut als Fort- oder Weiterbildungsangebote anerkannt? Wie viele solcher Veranstaltungen wurden dem Pädagogischen Landesinstitut im genannten Zeitraum seitens der Schulen im Rahmen deren eigenen Budgetierung von Fortbildungsmaßnahmen zurückgemeldet? - Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden? - Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)? - Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den rheinland-pfälzischen Medienzentren). - Existieren in Rheinland-Pfalz Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Einscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? - Sind aus Sicht des des Pädagogischen Landesinstituts Teilnahmen von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen der genannten Konzerne zulässig oder verstoßen diese gegen „gegen geltendes Recht in Rheinland-Pfalz“ (siehe https://www.welt.de/wirtschaft/article121973337/Apples-Werbefeldzug-in-deutschen-Klassenzimmern.html)? Ich bitte hierzu um Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen/Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Pädagogisches Landesinstitut
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist hier eingegangen und liegt mir zur Bearbeitung vor. Mit freundlichen…
Von
Pädagogisches Landesinstitut
Betreff
WG: Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google [#29927]
Datum
22. Mai 2018 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist hier eingegangen und liegt mir zur Bearbeitung vor. Mit freundlichen Grüßen

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Pädagogisches Landesinstitut
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Fortbildungsveranstaltunge…
Von
Pädagogisches Landesinstitut
Betreff
WG: Lehrerfortbildungsprogramme von Apple, Microsoft und Google [#29927]
Datum
4. Juni 2018 11:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Schuljahr 2016/17 und 2017/18 von Apple, Microsoft und Google über das Pädagogische Landesinstitut als Fort- oder Weiterbildungsangebote anerkannt? Wie viele solcher Veranstaltungen wurden dem Pädagogischen Landesinstitut im genannten Zeitraum seitens der Schulen im Rahmen deren eigenen Budgetierung von Fortbildungsmaßnahmen zurückgemeldet? Antwort: Fortbildungen von Anbietern wie Apple, Microsoft oder Google werden nicht von der staatlichen Lehrkräftefortbildung unterstützt oder in den Fortbildungskatalog aufgenommen. Sollten Lehrkräfte an konzernnahen/-eigenen Fortbildungen teilgenommen haben, findet die Teilnahme außerhalb der Lehrkräftefortbildung im privaten Bereich statt und unterliegt nicht der Zuständigkeit des Ministeriums bzw. des Pädagogischen Landesinstituts als dem Ministerium direkt nachgeordnete Behörde. Dies gilt gleichermaßen für Lehrkräfte im Beamten- wie auch im Angestelltenverhältnis. Eine Ausnahme besteht in den Fällen, in denen Gelder aus dem Fortbildungsbudget beantragt werden. Näheres zu dem Verfahren Fortbildungsbudget können Sie dem Link https://fobu.bildung-rp.de/ entnehmen. Zwei Schulen haben in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 Gelder aus ihrem Fortbildungsbudget genutzt, um Veranstaltungen zu besuchen, bei denen sie zum Umgang mit Apple-Geräten informiert bzw. geschult wurden. Zu Microsoft und Google wurden keine Veranstaltungen gemeldet. Frage 2: Wie viele Personen (selbstverständlich rein quantitativ ohne jegliche personenbezogene Daten/Zuordnung) im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) sind von Apple, Microsoft oder Google aus- und/oder fortgebildet worden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Daher liegt dem Pädagogischen Landesinstitut keine Information vor. Frage 3: Wie viele Personen im aktiven Unterrichtseinsatz im Schuljahr 2017/18 in staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (getrennt nach Beamten- und Angestelltenverhältnis) tragen den aus konzernnahen/-eigenen Angeboten resultierende Titel/Auszeichnung wie Apple Distinguished Educator, Apple Distinguished Trainer, Google Teacher, Microsoft Innovativ Educator (Expert)? Antwort: Dem Pädagogischen Landesinstitut liegen dazu keine Informationen vor. Frage 4: Wie viele Personen mit einem solchen Fortbildungshintergrund und/oder Titel/Auszeichnung sind in einer Position tätig, die Schulen in Fragen von IT-Ausstattung und -Nutzung beraten (z.B. an den rheinland-pfälzischen Medienzentren)? Antwort: Dem Pädagogischen Landesinstitut liegen dazu keine Informationen vor. Frage 5: Existieren in Rheinland-Pfalz Regelungen/Vorschriften/Erlasse oder ähnliches, nach denen das Ministerium, Schulbehörden, Schulleitungen oder andere für die Aufsicht des Schulwesens und die dort tätigen Personen Verantwortliche über die Teilnahme an solchen oder anderen konzerneigenen/-nahen Fortbildungen und das Tragen bzw. auch öffentliche Anführen daraus resultierender Titel/Bezeichnungen angezeigt bekommen müssen (seitens der Lehrer*innen oder Dritter)? Gibt es Regelungen, die zuvor Genanntes betreffen hinsichtlich der Entscheidungsfindung bzgl. deren Zulässigkeit auf die das Ministerium, eine zuständige Behörde oder Schulleitung im Fall einer zu treffenden Entscheidung rekurieren kann? Antwort: Bezüglich dieser Frage wird auf das „Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ (IKFWBLehrG) verwiesen. Abrufbar hier: http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta… Frage 6: Sind aus Sicht des Pädagogischen Landesinstituts Teilnahmen von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen der genannten Konzerne zulässig oder verstoßen diese gegen „gegen geltendes Recht in Rheinland-Pfalz“ (siehe https://www.welt.de/wirtschaft/article1… Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1 Mit freundlichen Grüßen