Lehrermangel an den Grundschulen in Gelsenkirchen: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung?

In vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen herrscht an den Grundschulen ein großer Mangel an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern. Diese Situation ist auch in der Stadt Gelsenkirchen dominierend.

Fraglich ist jedoch, warum für die Gelsenkirchener Grundschulen nun aber über eine mögliche Reduzierung der Pflichtstundenzahl nachgedacht wird, wenn eine solch drastische Maßnahme in anderen Städten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wird.

Gerade die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in Gelsenkirchen, einer Stadt, in der 40 Prozent der Kinder in Hartz-IV-Familien aufwachsen und in der mehr als jeder zweite Schüler eine Migrationsgeschichte hat, wären von einer Kürzung der Pflichtstundenzahl hart getroffen. Ausfallender Unterricht kann nicht in jeder Familie durch die Eltern aufgefangen werden und die potentiell soziale Ungleichheit, die mancherorts bereits prägend ist, würde sich weiter vergrößern.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Allgemeinen sowie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen im Besonderen gefragt, welche Maßnahmen geplant sind, um die oben beschriebenen Unterrichtskürzung nicht erforderlich werden zu lassen und die Situation in der Stadt Gelsenkirchen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern kurz- und mittelfristig sowie langfristig zu verbessern.

Das bereits in Gelsenkirchen implementierte "Münsteraner-Modell" alleine ist bei weitem nicht ausreichend, um genügend Lehrkräfte in die Schulen zu bringen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
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Vater eines Grundschülers
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Vater eines Grundschülers
Betreff
Lehrermangel an den Grundschulen in Gelsenkirchen: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung? [#252802]
Datum
6. Juli 2022 21:47
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen herrscht an den Grundschulen ein großer Mangel an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern. Diese Situation ist auch in der Stadt Gelsenkirchen dominierend. Fraglich ist jedoch, warum für die Gelsenkirchener Grundschulen nun aber über eine mögliche Reduzierung der Pflichtstundenzahl nachgedacht wird, wenn eine solch drastische Maßnahme in anderen Städten nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Gerade die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in Gelsenkirchen, einer Stadt, in der 40 Prozent der Kinder in Hartz-IV-Familien aufwachsen und in der mehr als jeder zweite Schüler eine Migrationsgeschichte hat, wären von einer Kürzung der Pflichtstundenzahl hart getroffen. Ausfallender Unterricht kann nicht in jeder Familie durch die Eltern aufgefangen werden und die potentiell soziale Ungleichheit, die mancherorts bereits prägend ist, würde sich weiter vergrößern. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Allgemeinen sowie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen im Besonderen gefragt, welche Maßnahmen geplant sind, um die oben beschriebenen Unterrichtskürzung nicht erforderlich werden zu lassen und die Situation in der Stadt Gelsenkirchen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern kurz- und mittelfristig sowie langfristig zu verbessern. Das bereits in Gelsenkirchen implementierte "Münsteraner-Modell" alleine ist bei weitem nicht ausreichend, um genügend Lehrkräfte in die Schulen zu bringen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vater eines Grundschülers Anfragenr: 252802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252802/
Mit freundlichen Grüßen Vater eines Grundschülers
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
6. Juli 2022 21:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Vater eines Grundschülers, Sie haben Informationen darüber erbeten, welche Maßnahmen geplant sind, …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Frag den Staat/IFG NRW: Lehrermangel an den Grundschulen in Gelsenkirchen: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung? [#252802]
Datum
15. August 2022 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Vater eines Grundschülers, Sie haben Informationen darüber erbeten, welche Maßnahmen geplant sind, um die beschriebenen Unterrichtskürzungen nicht erforderlich werden zu lassen und die Situation in der Stadt Gelsenkirchen kurz- und mittelfristig sowie langfristig zu verbessern. Ich bedauere, dass ich so spät auf Ihre Anfrage reagiere. Durch ein Büroversehen kann Ihre Anfrage erst jetzt und verspätet beantwortet werden. Eine anonyme oder pseudonyme Art der Antragsstellung ist jedoch weder im Informationsfreiheitsgesetz NRW noch im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW vorgesehen. Danach gilt der Grundsatz, dass hinter jedem Antrag eine identifizierbare Person stehen und ein Antrag den Vorgaben zur Rechtsförmlichkeit gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen muss. Das Verfahren zur Entscheidung über einen IFG-Antrag endet regelmäßig mit einem positiven oder negativen Bescheid, d.h. einem Verwaltungsakt. Bevor ein Antrag auf Zugang zu den erbetenen Informationen überhaupt inhaltlich geprüft werden kann, ist daher dem MSB die Identität des Antragstellers anzugeben, selbstverständlich nicht hier öffentlich, sondern von Ihnen bzw. dem Betreiber des Portals ist sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Angaben nicht veröffentlicht werden. Alternativ können Sie Ihre Angaben zur Identität postalisch senden an: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen