Lehrertauschverfahren

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt?

2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten)

3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten)

4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf.

5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach Hamburg gestellt?

6. Wie viele Lehrkräfte hat Hamburg in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern)

7. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden zum 31. Januar 2023 (Antrag auf Wechsel zum 1. August 2023) gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt? Wie viele davon wurden abgelehnt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Janine Sommer
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Janine Sommer
Betreff
Lehrertauschverfahren [#271525]
Datum
26. Februar 2023 22:18
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) gestellt? 2. Wie viele der unter Frage 1 gestellten Anträge wurden bewilligt und eine Freigabe zum Tauschverfahren erteilt? (Aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 3. Wie viele der zum Tauschverfahren zugelassenen Lehrkräfte konnten in das gewünschte Bundesland wechseln? (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schuljahren und Wechselzeitpunkten) 4. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden abgelehnt? Wie viele Lehrkräfte wurden in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) nicht zum Tauschverfahren zugelassen. Bitte führen Sie die Begründungen der Ablehnungen auf. 5. Wie viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern haben in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) einen Antrag auf einen Tausch nach Hamburg gestellt? 6. Wie viele Lehrkräfte hat Hamburg in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024 jeweils zum Halbjahr (Wechsel zum 1. Februar) und zum neuen Schuljahr (Wechsel zum 1. August) aus dem Lehrertauschverfahren erhalten? (Aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern) 7. Wie viele Anträge zur Teilnahme am Tauschverfahren für Lehrkräfte (Ländertausch) wurden zum 31. Januar 2023 (Antrag auf Wechsel zum 1. August 2023) gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt? Wie viele davon wurden abgelehnt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janine Sommer Anfragenr: 271525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271525/ Postanschrift Janine Sommer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janine Sommer

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Sommer, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transpare…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] Lehrertauschverfahren [#271525]
Datum
17. März 2023 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Sommer, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 26.02.2023. Ihr Antrag wird hiermit abgelehnt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen in jeder Form. Das ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem allgemeinen Fragerecht bzw. einem Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen. Ein solcher Anspruch besteht nach dem HmbTG daher nicht. Da Sie vorliegend allgemeine Fragen stellen, ist der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen