Lehrfilm vom Armeefilmstudio der NVA

Anfrage an: Bundesarchiv
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

Gibt es im Bestand des Bundesarchivs einen Lehrfilm des Armeefilmstudios der Nationalen Volksarmee mit dem Titel "Verhalten bei einem Atomschlag" oder ähnlich lautendem Titel, der zwischen 1961 und 1963 gedreht wurde?
Wenn das der Fall ist, möchte ich Sie bitten, mir den Film zur Verfügung zu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: Gibt …
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lehrfilm vom Armeefilmstudio der NVA [#171320]
Datum
1. Dezember 2019 15:41
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu:
Gibt es im Bestand des Bundesarchivs einen Lehrfilm des Armeefilmstudios der Nationalen Volksarmee mit dem Titel "Verhalten bei einem Atomschlag" oder ähnlich lautendem Titel, der zwischen 1961 und 1963 gedreht wurde? Wenn das der Fall ist, möchte ich Sie bitten, mir den Film zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171320 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesarchiv
HER FA 2 - 2019/D-4745 Ihre Anfrage zu "Verhalten bei einem Atomschlag" Bundesarchiv Gz.: FA 2 - 2019/D-…
Von
Bundesarchiv
Betreff
HER FA 2 - 2019/D-4745 Ihre Anfrage zu "Verhalten bei einem Atomschlag"
Datum
10. Dezember 2019 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesarchiv Gz.: FA 2 - 2019/D-4745 (Bei Rückantwort bitte immer angeben; bei fehlendem Geschäftszeichen verzögert sich die Bearbeitung durch die dafür notwendige Recherche) Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre freundliche Anfrage und Ihr Interesse am Filmbestand des Bundesarchivs bedanke ich mich. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen gesuchte Film "Verhalten bei einem Atomschlag" nicht in unserem Bestand überliefert ist. Da Sie an der Benutzung eines konkreten Filmtitels interessiert sind, möchte ich Sie zunächst auf das Onlineangebot des Bundesarchivs aufmerksam machen, das Ihnen für selbständige Recherchen im Filmbestand des Bundesarchivs zur Verfügung steht. In den Benutzungsmedien Online http://www.bundesarchiv.de/benutzungsmedien/filme/search können Sie alle gesicherten und somit benutzbaren Filmtitel im Bestand des Bundesarchivs, einschließlich der verfügbaren Formate, eigenständig recherchieren. Des weiteren sende ich Ihnen im Anhang das Dokument NVA-Filmverzeichnis mit. Eventuell werden Sie hier fündig. Leider sind nicht alle aufgeführten Titel im Bundesarchiv überliefert. Sofern Sie an einer Ausleihe oder Sichtung vor Ort interessiert sind bitte ich Sie, den Benutzungsantrag, den Sie unter folgendem Link finden auszufüllen und unterschrieben per Scan an mich zurück zu senden. https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Rechtliches/benutzungsantrag-av-medien.html Bitte beachten Sie, dass für eine Ausleihe von Benutzungsstücken auf DVD oder VHS nach Bundesarchiv-Kostenverordnung Pkt. 15.3 Kosten in Höhe von 0,20 € pro Minute und Versandkosten anfallen. Ein Standardversand findet mit der Deutschen Post statt. Die Kostenverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Rechtliches/bundesarchiv-kostenverordnung.html Für eine Sichtung vor Ort in Berlin-Lichterfelde fallen Kosten in Höhe von 15,34 € pro angefangener Stunde an. Für Ihr Projekt wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen